Drittes Kapitel. Sicherheit der Pacht und der Agricultural Holdings Act. BB
bis er irgendwelchen Mehrertrag erzielt. Sicherlich wissen viele Grund
besitzer nicht, daß sie ans Grund des Imxrovcmcnt of Land Act Dar
lehen bekommen können.
In Teilen von Wales findet sich viel Ödland, das von den
County Councils zwecks Errichtung von Small Holdings reklamiert
werden könnte. Oft ist solches Land jedoch besser zur Aufforstung
geeignet, wobei eine Einnahme allerdings erst nach 80 Jahren zu er
warte» ist, so daß solche Melioration eigentlich nur der Staat aus
führen kann. Die Royal Commission on Coast Erosion and
Afforestation stellte sich 1909 dem sehr wohlwollend gegenüber. In
Großbritannien und Irland harren etwa 3600 000 ha der Aufforstung.
Zweites Kapitel. Wildschaden.
Der Wildschaden, über den schon die größeren Farmer häufig mit
Recht klagen, besonders wenn die Jagd gesondert verpachtet ist und
beispielsweise vom Jagdpächter große Mengen von Fasanen ausgezogen
werden, wird noch fühlbarer, wo intensive Kleinkultur dem Wilde frei
gegeben ist. Besonders die Kaninchen machen hier großen Schaden.
Wenn dies auch nicht einer der wichtigsten Punkte der Landreform ist,
so sind doch auch hier gesetzliche Reformen angebracht.
Drittes Kapitel. Sicherheit der Pacht mrd der
Agricultural Holdings Act.
In der Agrargeschichte der neuesten Zeit spielt das Verhältnis
zwischen Grundbesitzer und Pächter die größte Rolle. Bereits 1851
wurde der erste Versuch gemacht, dem Pächter Sicherheiten zu ver
schaffen. Aber erst der Agricultural Holdings Act von 1875 sah
eine Entschädigung des Pächters für gewisse von ihm gemachte Ver
besserungen vor. Da das Gesetz aber nur fakultativ war, so schlossen
die Grundbesitzer im Pachtverträge seine Anwendung aus, und es wurde
somit zu einem toten Buchstaben. Deshalb ging das Gesetz vom
Jahre 1883 weiter und setzte unter anderem gewisse Entschädigungen
als obligatorischen Bestandteil des Pachtvertrages fest, außerdem ent
hielt es Bestimmungen über Kündigungsfristen u. ä. Weitere Gesetze
folgten 1890, 1895, 1900, 1906. Sie wurden zusammengefaßt in betn
jetzt gültigen Agricultural Holdings Act von 1908. Seine wichtigste
Bestimmung ist, daß der Grundbesitzer dem abziehenden Pächter, ganz
Meyer, Die englische Agrarenquete von 1913. 3