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Schwarz, a. a. 0. S. 16.
2 ) Schwarz, a. a. O. S. 18.
Vermögens aus mündelsicheren Werten und hiervon wenigstens
die Hälfte, also 15 o/o aus Reichs- und Staatspapieren bestünden.
Hierbei war der Ministerialinstanz das Recht Vorbehalten, in
besonderen Fällen diese Grenze bis auf 20 o/o für mündel
sichere Werte, also bis auf 10o/ 0 für Reichs- und Staatsan
leihen zu ermäßigen. 1 ) Der Entwurf stieß im Abgeordneten
hause auf Widerstand und konnte daher nicht Gesetzeskraft
erlangen. Dieser Mißerfolg hielt die preußische Regierung
nicht ab, dem Problem weiterhin ihre Aufmerksamkeit zu schen
ken. Einerseits versuchte sie auf dem Verwaltungswege auf
einen stärkeren Absatz für Staatspapiere hinzuwirken. So ließ
der Erlaß des Ministers des Innern vom 31. Juli 1908 bei
Anlegung eines bestimmten Teiles der Bestände der öffentlichen
Sparkassen in Staatspapieren eine frühere Verwendung der
Überschüsse für kommunale Zwecke zu und stellte den Spar
kassen hei der Emission neuer Anleihen gewisse Vorteile in Aus
sicht. 2 ) Anderseits wurde die Gesetzgebungsmaschine zu
gunsten der Fonds in Bewegung gebracht. Das Gesetz über
die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten vom 25. Juli 1910
bestimmte in seinem § 19, daß die Anstalten ihr Vermögen
mindestens zu 1 / i in Anleihen des Reiches oder des preußi
schen Staates anzulegen hätten und bis zur Erreichung die
ses Besitzstandes V» ihres jährlichen Vermögenszuwachses in
derartigen Werten investieren müßten. Eine Resolution, die
bei Verabschiedung dieses Gesetzes vom Abgeordnetenhause
gefaßt wurde und in der sich das Parlament dafür aussprach,
daß diese Maßnahme auf andere Anstalten und Unterneh
mungen ausgedehnt werde, deren Geschäftsbetrieb einer durch
besondere Vorschriften geregelten staatlichen Aufsicht unter
liege, veranlaßte den preußischen Minister der öffentlichen
Arbeiten anzuordnen, daß die Pensionskassen für die Arbei
ter der Eisenbahnverwaltung, die Ende 1908 ein Vermögen
von 136 Millionen Mark angesammelt hatten, stets V* des
selben in Reichs- lund Staatsanleihen anzulegen hätten. Ferner