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Schwarz, a. a. 0. S. 16.
2 ) Schwarz, a. a. O. S. 18.
Vermögens aus mündelsicheren Werten und hiervon wenigstens
die Hälfte, also 15 o/o aus Reichs- und Staatspapieren bestünden.
Hierbei war der Ministerialinstanz das Recht Vorbehalten, in
besonderen Fällen diese Grenze bis auf 20 o/o für mündelsichere
Werte, also bis auf 10o/ 0 für Reichs- und Staatsanleihen
zu ermäßigen. 1 ) Der Entwurf stieß im Abgeordnetenhause
auf Widerstand und konnte daher nicht Gesetzeskraft
erlangen. Dieser Mißerfolg hielt die preußische Regierung
nicht ab, dem Problem weiterhin ihre Aufmerksamkeit zu schenken.
Einerseits versuchte sie auf dem Verwaltungswege auf
einen stärkeren Absatz für Staatspapiere hinzuwirken. So ließ
der Erlaß des Ministers des Innern vom 31. Juli 1908 bei
Anlegung eines bestimmten Teiles der Bestände der öffentlichen
Sparkassen in Staatspapieren eine frühere Verwendung der
Überschüsse für kommunale Zwecke zu und stellte den Sparkassen
hei der Emission neuer Anleihen gewisse Vorteile in Aussicht.
2 ) Anderseits wurde die Gesetzgebungsmaschine zugunsten
der Fonds in Bewegung gebracht. Das Gesetz über
die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten vom 25. Juli 1910
bestimmte in seinem § 19, daß die Anstalten ihr Vermögen
mindestens zu 1 / i in Anleihen des Reiches oder des preußischen
Staates anzulegen hätten und bis zur Erreichung dieses
Besitzstandes V» ihres jährlichen Vermögenszuwachses in
derartigen Werten investieren müßten. Eine Resolution, die
bei Verabschiedung dieses Gesetzes vom Abgeordnetenhause
gefaßt wurde und in der sich das Parlament dafür aussprach,
daß diese Maßnahme auf andere Anstalten und Unternehmungen
ausgedehnt werde, deren Geschäftsbetrieb einer durch
besondere Vorschriften geregelten staatlichen Aufsicht unterliege,
veranlaßte den preußischen Minister der öffentlichen
Arbeiten anzuordnen, daß die Pensionskassen für die Arbeiter
der Eisenbahnverwaltung, die Ende 1908 ein Vermögen
von 136 Millionen Mark angesammelt hatten, stets V* desselben
in Reichs- lund Staatsanleihen anzulegen hätten. Ferner