Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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9  Schwarz,  a.  a.  O.  S.  18.

der  Einlagenbestand  20  Millionen  Mark  nicht  übersteigt  und
d)  25  o/o!  i n  allen  anderen  Fällen.
In  den  übrigen  Bundesstaaten  brachte  man  der  Frage  der
Besserung  des  Staatspapierkurses  ebenfalls  Interesse  entgegen.
Im  Königreich  Sachsen  wurde  auf  administrativem  Wege  bestimmt, ­
  daß  die  Sparkassen  25  o/o'  ihrer  Bestände  in  mündelsicheren ­
  Papieren  und  hiervon  80/0^  in  sächsischen  Staatsanleihen ­
  anzulegen  hätten.  *)
Aber  auch  die  Reichsregierung  ist  auf  diesem  Gebiete
nicht  müßig  gewesen.  Die  Reichsversicherungsordnung  vom
Juli  1911  bestimmt  in  ihren  §§  718,  984,  1157  und  1356,  daß
die  Berufsgenossenschaften  und  Landesversicherungsanstalten
mindestens  1 / i  ihres  Vermögens  in  Anleihen  des  Reichs  und
der  Bundesstaaten  anzulegen  haben.  Die  gleiche  Verpflichtung ­
  ist  durch  Gesetz  vom  Dezember  1911  der  Reichsversicherungsanstalt ­
  für  Angestellte  auferlegt  worden.
Diese  Zusammenstellung  zeigt,  wie  mannigfach  die  Maßnahmen ­
  sind,  die  zwecks  Besserung  des  Kurses  der  Staatsanleihen ­
  ergriffen  wurden.  Gleichwohl  verlautet,  daß  die  Reichsregierung ­
  sich  mit  der  Absicht  trägt,  auch  andere  Vermögensverwaltungsstellen ­
  dem  Kapitalanlagezwang  zu  unterwerfen.
Insbesondere  denkt  man  hierbei  an  die  Privatversicherungsgesellschaften, ­
  während  man  den  vorübergehend  gehegten  Gedanken, ­
  diese  Vorschrift  auf  Banken,  Kreditgenossenschaften
und  allgemein  auf  den  Reservefonds  von  Aktiengesellschaften
auszudehnen,  wieder  fallen  gelassen  zu  haben  scheint.  Angesichts ­
  dieser  Sachlage  dürfte  es  angezeigt  sein,  im  Zusammenhang ­
  zu  untersuchen,  ob  die  Ausdehnung  des  Anlagezwanges
auf  private  Betriebe  sich  empfiehlt,  sowie,  ob  diese  gesetzgeberischen ­
  Maßnahmen  ihr  Ziel,  eine  Hebung  oder  doch  wenigstens ­
  eine  Befestigung  des  Kurses  der  deutschen  Staatspapiere
herbeizuführen,  erreichen  können.  Hierbei  wird  man  zunächst
zu  prüfen  haben,  ob  tatsächlich  der  Kursstand  der  deutschen
Staatsanleihen,  verglichen  mit  dem  Börsenpreis  der  Anleihen
anderer  Staaten,  ein  schlechter  ist.  Diese  Untersuchung  mag
            
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