Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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Stand des Staatskredits gezogen werden könnten. Tatsächlich 
hätten die englischen Konsols noch größere Rückgänge und 
Schwankungen erfahren als die deutschen Staatsanleihen, nur 
die französische Rente habe eine günstigere Entwicklung und 
größere Stabilität gezeigt. 1 ) 
Derselbe Autor faßt seine Bemerkungen über den Kurs 
stand der deutschen Staatsanleihen dahin zusammen, es müsse 
als Tatsache festgestellt werden, daß die Kurse niedrig 
wären im Vergleich zu denen ausländischer Anleihen. 2 ) Selbst 
wenn man diesen Satz als richtig anerkennen würde, bliebe 
zu fragen, ob man dieser Erscheinung angesichts der großen 
Verschiedenheit der wirtschaftlichen Verhältnisse der vergliche 
nen Staaten irgendeine Bedeutung zusprechen darf. Wenn 
man aber jene Behauptung von Dombois’ sorgfältig nach 
prüft, gewinnt man einen wesentlich anderen Eindruck. Nach 
Hey man 3 ) stellte sich die Realverzinsung im Jahre 1909 
für die 3 °/o ige deutsche Reichsanleihe auf 3 x / 2 °/o, für die 
2 1 / a o/o igen englischen Konsols auf 3 °/o und für die 3 °/o ige 
französische Rente auf 3 x / e °/o. Das Zinserträgnis der deut 
schen Anleihe ging also über dasjenige der beiden anderen 
Standardwerte hinaus, mit anderen Worten, das Deutsche 
Reich genoß 1 einen etwas teueren Kredit als der englische und 
französische Staat. Aber nur scheinbar! Es ist das Verdienst 
Dernburgs, darauf hingewiesen zu haben, daß, wenn man 
einwandfrei feststellen will, wie hoch oder niedrig der Staat 
seinen Kredit bezahlen muß, man hierbei von der Nettorente 
ausgehen muß, die die Staatspapiere nach Abzug derjenigen 
Auflagen abwerfen, die in den einzelnen Staaten auf Einnah 
men aus flüssigem Kapital und auf Renten im Besonderen 
gelegt sind. 4 ) Bei dem unter diesem Gesichtspunkt vorge 
nommenen Vergleich der verschiedenen Rentenkurse scheiden 
von vornherein die amerikanischen Staatspapiere aus, weil ihr 
Kursstand durch ihre Verwendbarkeit auf Grund des National 
') a. a. O. S. 28. 
2 ) a. a. O. S. 30. 
3) a. a. O. S. 11. 
4 ) Zwangsanlagen, a. a. O. S. 18 fl.
	        
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