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steuerliche Belastung der Rentengläubiger in Betracht zieht,
diesen nicht mehr als andere Staaten, jedenfalls sind die Diffe
renzen gegenüber anderen Ländern unerheblich. Die inter
essanten Darlegungen Dernburgs lassen aber gleichzeitig
erkennen, daß auch in den Steuersystemen der einzelnen Län
der Gründe für den Stand der Renten liegen, die bisher nicht
hinreichend gewürdigt wurden. So darf es billigerweise be
zweifelt werden, daß die italienische Rente auf ihrem gegen
wärtigen Kursstand verharren würde, wenn ihrer Verzinsung
direkt oder indirekt 20 o/o Steuern auferlegt würden. Anderer
seits muß, (wenn die preußische Staatseinkommensteuer dauernd
erhöht wird, dies durch ein weiteres Sinken der Rentenkurse
seinen Ausdruck finden. Diese Feststellung ist höchst be
deutungsvoll im Hinblick auf die im Reichstage im Mai 1912
gestellten gemeinsamen Anträge des Zentrums und der Na
tionalliberalen auf Vorlage eines Besitzsteuergesetzentwurfes,
denn es läßt sich schon heute voraussehen, daß, wenn es zu
einer stärkeren Besteuerung des Besitzes kommt, der Kurs
stand der deutschen Staatspapiere hierdurch ungünstig beein
flußt werden wird, weil die Nettorente, die den Inhabern von
Staatspapieren zufließt, durch ihre stärkere Belastung mit
Steuern verringert wird.
Obige Betrachtung lehrt, daß von einer besonders schlech
ten Lage des deutschen Rentenmarktes nicht die Rede sein
kann. Der Kursrückgang der Staatspapiere ist keineswegs eine
spezifisch deutsche Erscheinung, sondern in nahezu allen Län
dern zu beobachten und zum Teil noch stärker gewesen als
in Deutschland. Reich und Bundesstaaten zahlen in Deutsch
land ihren Rentengläubigern nur scheinbar höhere Zinsen, als
die Staatspapierbesitzer anderer Länder empfangen, denn von
dem Nominalzinsertrag der Renten muß die steuerliche Be
lastung in Abzug gebracht werden, von der in Deutschland die
Rente erheblich stärker betroffen wird, als in den übrigen wich
tigeren Kulturstaaten. Damit ist den Bestrebungen übereifriger
Finanzpolitiker und volkswirtschaftlicher Autoren, auf dem
Wege staatlichen Zwanges eine Besserung der Kursverhält
nisse herbeizuführen, eigentlich der Boden entzogen. Ein der-