Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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die  Lust,  ihr  Kapital  in  Staatspapieren  anzulegen,  zu  nehmen.
Es  ist  wiederholt  darauf  hingewiesen  worden,  daß,  gemessen
an  den  Geldmarktverhältnissen,  die  Konvertierung  durchaus  berechtigt ­
  gewesen  sei,  ja,  daß  der  Staat,  wenn  er  seine  Renten
nicht  in  niedriger  verzinsbare  umgewandelt  hätte,  eine  Unterlassungssünde ­
  begangen  haben  würde.  Man  hat  es  auch  für
durchaus  angängig  erklärt,  daß  der  Staat  als  Borger  ebenfalls
Vorteil  aus  der  jeweiligen  Situation  des  Geldmarktes  ziehen  und
das  geliehene  Kapital  den  Darlehnsgebern  wieder  einhändigen
dürfe,  wenn  er  es  von  anderer  Seite  zu  billigerem  Zins  erlangen ­
  könne.  Einige  Verteidiger  der  Konvertierungen  sind
noch  weiter  gegangen  und  haben  geradezu  von  einer  Pflicht
des  Staates  gesprochen,  die  Aufwendungen  für  Anleihezinsen
möglichst  niedrig  zu  halten  und  dementsprechend  unter  genauer ­
  Beobachtung  der  Geldmarktverhältnisse  zur  Kündigung
des  entliehenen  Kapitals  zu  schreiten,  um  es  zu  niedrigeren
Zinsen  von  anderer  Seite  wieder  zu  leihen.  Man  kann
über  Konvertierungspflicht  und  -Recht  des  Staates  verschiedener ­
  Meinung  sein,  eines  hat  die  Vergangenheit  sicherlich ­
  gelehrt,  nämlich  daß  jede  Zinsherabsetzung  insofern  ein
außerordentlich  heikles  Experiment  ist,  als  durch  sie  das  Vertrauen ­
  des  Geldgebers  zum  borgenden  Staat  eine  nicht  geringe ­
  Erschütterung  erleidet.  Die  Stellung  des  Staates  als  Borger
ist  doch  eine  erheblich  andere  als  die  eines  privaten  Geldsuchers ­
  und  die  Freiheit,  die  diesem  bei  der  Wahl  des  Darlehensgebers ­
  und  der  Bedingungen  für  das  gewünschte  Darlehen ­
  gelassen  ist,  besitzt  der  borgende  Staat  nur  in  verhältnismäßig ­
  geringem  Umfange.  Selbst  bei  einem  auf  Vertrauen
beruhenden  Darlehnsverhältnis  zwischen  privaten  Personen,  wie
beispielsweise  im  Hypothekenverkehr,  ist  es  üblich,  das  Darlehen ­
  an  der  alten  Stelle  auch  dann  zu  belassen,  wenn  sich  dem;
Darlehensgeber  die  Möglichkeit  bietet,  durch  Kündigung  des
Kapitals  und  Hingabe  an  einen  andern  Schuldner  einen  etwas
höheren  Zinsgewinn  zu  erzielen.  Vielmehr  erwartet  aber  die
breite  Masse  der  Kapital  besitzenden  Bevölkerung  und  hier
wieder  insbesondere  die  große  Zahl  der  kleinen  Geldgeber
vom  Staat,  daß  er  bei  seinen  Anleihen  den  einmal  in  Aussicht
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