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die Lust, ihr Kapital in Staatspapieren anzulegen, zu nehmen.
Es ist wiederholt darauf hingewiesen worden, daß, gemessen
an den Geldmarktverhältnissen, die Konvertierung durchaus berechtigt
gewesen sei, ja, daß der Staat, wenn er seine Renten
nicht in niedriger verzinsbare umgewandelt hätte, eine Unterlassungssünde
begangen haben würde. Man hat es auch für
durchaus angängig erklärt, daß der Staat als Borger ebenfalls
Vorteil aus der jeweiligen Situation des Geldmarktes ziehen und
das geliehene Kapital den Darlehnsgebern wieder einhändigen
dürfe, wenn er es von anderer Seite zu billigerem Zins erlangen
könne. Einige Verteidiger der Konvertierungen sind
noch weiter gegangen und haben geradezu von einer Pflicht
des Staates gesprochen, die Aufwendungen für Anleihezinsen
möglichst niedrig zu halten und dementsprechend unter genauer
Beobachtung der Geldmarktverhältnisse zur Kündigung
des entliehenen Kapitals zu schreiten, um es zu niedrigeren
Zinsen von anderer Seite wieder zu leihen. Man kann
über Konvertierungspflicht und -Recht des Staates verschiedener
Meinung sein, eines hat die Vergangenheit sicherlich
gelehrt, nämlich daß jede Zinsherabsetzung insofern ein
außerordentlich heikles Experiment ist, als durch sie das Vertrauen
des Geldgebers zum borgenden Staat eine nicht geringe
Erschütterung erleidet. Die Stellung des Staates als Borger
ist doch eine erheblich andere als die eines privaten Geldsuchers
und die Freiheit, die diesem bei der Wahl des Darlehensgebers
und der Bedingungen für das gewünschte Darlehen
gelassen ist, besitzt der borgende Staat nur in verhältnismäßig
geringem Umfange. Selbst bei einem auf Vertrauen
beruhenden Darlehnsverhältnis zwischen privaten Personen, wie
beispielsweise im Hypothekenverkehr, ist es üblich, das Darlehen
an der alten Stelle auch dann zu belassen, wenn sich dem;
Darlehensgeber die Möglichkeit bietet, durch Kündigung des
Kapitals und Hingabe an einen andern Schuldner einen etwas
höheren Zinsgewinn zu erzielen. Vielmehr erwartet aber die
breite Masse der Kapital besitzenden Bevölkerung und hier
wieder insbesondere die große Zahl der kleinen Geldgeber
vom Staat, daß er bei seinen Anleihen den einmal in Aussicht
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