22
den Bereich ihrer Tätigkeit zogen. Die Kommunen, namentlich
die Städte, waren eifrig bestrebt, ihre hygienischen, sozialen
und Verkehrseinrichtungen zu verbessern und wandten daher
für die Herstellung von Wasserleitungen, Kanalisationen,
Straßenbauten, Schulbauten aller Art, Gasanstalten, elektrischen
Zentralen, Straßenbahnen, Volksparks und Bädern, für Zwecke
der Grundstücks- und Wohnungspolitik enorme Summen auf.
Hieraus ergab sich ein steter Mangel an flüssigem, Anlage
buchenden Kapital, der nur in Zeiten gewerblichen Niederganges
vorübergehend einer größeren Geldflüssigkeit wich. 1 )
Enorme, zum Teil dem Markte der sicheren Anlagen entgehende
oder von ihm entnommene Kapitalien wurden zur Aufrechterhaltung
des Geschäftsbetriebes, wie für Neu-, Vergrößerungs-
und Erweiterungsanlagen in Handel, Industrie und Landwirtschaft
erforderlich. Dieser Mehrbedarf äußerte sich zum Teil
in der Vermehrung von Wertpapieren, von Aktien- und Dividendenwerten,
sowie von Industrieobligationen. Die Bodenwerte
wurden mobilisiert. Pfandbriefanstalten aller Art befruchteten
den städtischen und ländlichen Realkredit und brachten Hunderte
von Millionen von Pfandbriefen heraus, die den Staats- und
Kommunalpapieren an Sicherheit nicht nachstanden, aber Zinsvergütungen
gewährten, die etwas höher sind, als die des Staates.
Indem man das Hypothekenbankwesen einem Spezialgesetz
und der staatlichen Aufsicht unterstellte, erhöhte man die Sicherheit
der Hypothekenbankpfandbriefe und stärkte ihren Wettbewerb
mit den Staatsrenten. 2 )
Der scharfe Wettbewerb auf dem Kapitalmarkt zwischen
den vorhandenen Bedürfnissen der öffentlichen Körperschaften
Und den zunehmenden Ansprüchen der ungestüm vorwärtsdrängenden
Produktion mußte bei der stürmischen Kreditnachfrage
zu steigenden Leihgeld-Zinssätzen führen. Nun ist, wie
Mahlberg 3 ) in einer wertvollen Arbeit nachweist, der Anleihekurs
nicht allein durch Angebot und Nachfrage bestimmt, sondern
in viel stärkerem Umfange von dem allgemeinen Leihgeld-’)
von D o m b o i s, a. a. O. S. 39 f.
2 ) Biermer, a. a. O. S. 11.
3 ) a. a. O. S. 241.