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schlechten Hypothekengesetzgebung und der mit ihrem Besitz
verbundenen Unbequemlichkeiten als Anlagen für Private nicht
beliebt. Die Obligationen des Credit foncier bringen durch ihre
Verbindung mit Prämien eine außerordentlich niedrige Verzinsung.
Kolonialfonds und Aktien der Banque de France sind
quantitativ unbedeutend, besitzen einen engen Markt und sind
größeren Kursschwankungen ausgesetzt. Auch in England hatten
sich bis auf die neueste Zeit 1 ) die Anlagemöglichkeiten für
Vormundschaftsgelder auf Staatsfonds und nur wenige, in sehr
beschränktem Umfange zirkulierende, erstklassige Anlagewerte
konzentriert. Vor 1859 waren nämlich in England mündelsichere
Anlagen nur in englischen Staatspapieren und British Government
Securities möglich. 2 ) Seitdem wurden auch irische
Regierungssicherheiten zugelassen, sowie die Aktien der Banken
von Irland, England und Schottland. 1889 und 1893 kamen
Kommunalobligationen und gute Eisenbahnobligationen hinzu
und 1900 wurde endlich der größte Teil der Kolonialanleihen
als mündelsicher anerkannt. Damit wurde der Kreis der
mündelsicheren Papiere um über 10 Milliarden Mark ausgedehnt.
Da der Jahresanleihebedarf der Kolonien ein erheblicher
ist, wird dieser Bestand von Jahr zu Jahr eine starke
Erweiterung erfahren. In Deutschland ist die Mündelsicherheit
außer den Reichs- und Staatsanleihen auch erstklassigen Hypothekenforderungen
und Grundschulden sowie den Kommunallanleihen
und Obligationen öffentlicher Kreditinstitute verliehen.
Die Pfandbriefe der Hypothekenbanken dagegen sind nur in
den süddeutschen und einigen mitteldeutschen Staaten als
mündelsicher zugelassen.
Aus dieser Feststellung geht hervor, daß allerdings der
in Deutschland ziemlich große Kreis von mündelsicheren Werten
den Staatspapieren eine erhebliche Konkurrenz bereitet. Die
in England bei der Erweiterung des Kreises der mündelsicheren
Werte gemachten Erfahrungen deuten auch darauf hin, daß
tatsächlich diese Konkurrenz eine kursschädigende Wirkung ausüben
kann. Gleichwohl wird man auch in diesem Wettbewerb
*) Kim mich a. a O. S. 152.
2 ) Schwarz a. a. O. S. 13.