Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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Lebensversicherungsgesellschaften durchaus verschiedenartige 
Gebilde sind, die nicht den gleichen Zwecken dienen und 
daher auch nicht bei Erörterungen über ihre Liquidität gleich 
behandelt werden dürfen. Wenn man Zwangsvorschriften den 
Sparkassen gegenüber damit begründen zu können glaubt, daß 
die Liquidität der Sparkassen eine möglichst weitgehende sein 
müsse, damit diese unter Umständen auch plötzlich an sie 
herantretenden großen Ansprüchen gegenüber genügend ge 
rüstet wären, so kann auf die Lebensversicherungsgesellschaften' 
eine derartige Begründung für den Kapitalanlagezwang nicht 
angewandt werden. Den Sparkassen sind größere oder kleinere 
Beträge mit keiner oder kurzer Kündigungsfrist anvertraut. Bei 
einem plötzlichen Ansturm der Einleger werden überdies die etwa 
vereinbarten Kündigungsfristen in der Regel nicht innegehal 
ten. Die Einleger verlangen vielmehr die Spargelder sofort, 
eventuell mit geringem Zinsabzug zurück, ja, die Sparkassen 
betrachten es oft als ihre Ehrenpflicht, bei einem derartigen 
Run allen Ansprüchen, auch denjenigen sofort zu genügen, 
die in Rücksicht auf die vereinbarte Kündigungsfrist vielleicht 
erst nach Monaten befriedigt zu werden brauchten. Bei den 
Lebensversicherungsgesellschaften fließen die Prämien der Ver 
sicherten den Anstalten viele Jahre, ja, Jahrzehnte hindurch 
regelmäßig zu und kehren erst im Versicherungsfalle, also beim 
Tode des Versicherten oder, wenn er ein bestimmtes Alter 
erreicht hat, zu dem Versicherten oder dessen Erben in Form 
der Versicherungssumme zurück. Irgend ein Recht, plötzlich, 
ohne Innehaltung irgend welcher Kündigungsfrist die einge 
legten Beträge zurückzufordern, besitzt der Versicherte nicht. 
Daher kann selbst in Krisenzeiten ein plötzlicher Ansturm vieler 
Versicherten auf die Kassen der Gesellschaften nicht erfolgen. 
Selbst in Zeiten schwerster, wirtschaftlicher Erschütterungen 
haben diese Unternehmungen nur damit zu rechnen, daß die 
Prämienzahlungen der Versicherten zu einem Teil ins Stok- 
ken geraten, daß, dies gilt für Zeiten kriegerischer Verwicke 
lungen, die Zahl der Sterbefälle das normale Maß überschrei 
tet, verhältnismäßig wenig neue Versicherungen abgeschlos 
sen werden und sich daher die Prämieneinnahmen der Ge-
	        
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