Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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rungsgesellschaften, für ihre Versicherten eine möglichst hohe 
Rente aus den Kapitalanlagen zu erwirtschaften, völlig begreif 
lich finden und sogar als einfache Pflicht der Gesellschaften 
ansehen. Tatsächlich sind aber die Hypothekenzinssätze in den 
Großstädten und insbesondere in Berlin vielfach höher als 
in kleineren Kommunen und auf dem Lande. Hierzu kommt, 
daß die Gesellschaften für die Großstädte über zuver 
lässige und vertrauenswürdige Taxatoren in größerem Um 
fange verfügen als in kleinen Städten und auf dem Lande. 
Die Gesellschaften sehen sich daher bei Beleihung von Ob 
jekten in Großstädten in nur geringem Umfange der Gefahr 
ausgesetzt, infolge zu hoher Beleihung bei etwaigen Zwangs 
versteigerungen der beliehenen Objekte Vermögensausfälle zu 
erleiden. Auch ist zu berücksichtigen, daß bei hypothekarischer 
Beleihung von Großstadtobjekten sich auf ein Grundstück 
höhere Hypothekenbeträge hingeben lassen, während bei Ge 
währung von Hypothekardarlehen auf Kleinstadt- oder länd 
liche Objekte mit einer größeren Zahl mittlerer und klei 
nerer Hypotheken gerechnet werden müßte. Es bedarf aber 
keiner weiteren Ausführungen, daß die Verwaltungskosten, die 
ein an Zahl kleiner Bestand großer Hypotheken verursacht, 
geringer sein müssen als die Aufwendungen für die gleichen 
Zwecke, wenn ein großer Besitz an mittleren und kleinen 
Hypotheken in den Händen der Gesellschaften vereinigt ist. 
Diese Schwierigkeit würde freilich auch bei Beleihung landwirt 
schaftlichen Großgrundbesitzes vermieden, doch laufen die Ge 
sellschaften hier, abgesehen davon, daß zuverlässige Taxen 
schwerer erhältlich sind, ein größeres Risiko als bei großstädti 
schen Beleihungen, weil der Wert landwirtschaftlichen Besitzes, 1 
erheblicheren Schwankungen ausgesetzt ist als jener. Die Wirt 
schaftspolitik, Zollgesetzgebung usw., vor allem aber die Per 
son des jeweiligen Besitzers beeinflussen den Wert des land 
wirtschaftlichen Objektes in hohem Maße. 
Wenn die Gesellschaften sich bei ihrer Anlagepolitik von 
dem Streben leiten lassen, im Rahmen größter Sicherheit eine 
möglichst gute Verzinsung für die ihnen anvertrauten Kapitalien 
zu erarbeiten, so haben den Nutzen hiervon nicht, wie so gerne
	        
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