Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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rungsgesellschaften,  für  ihre  Versicherten  eine  möglichst  hohe
Rente  aus  den  Kapitalanlagen  zu  erwirtschaften,  völlig  begreiflich ­
  finden  und  sogar  als  einfache  Pflicht  der  Gesellschaften
ansehen.  Tatsächlich  sind  aber  die  Hypothekenzinssätze  in  den
Großstädten  und  insbesondere  in  Berlin  vielfach  höher  als
in  kleineren  Kommunen  und  auf  dem  Lande.  Hierzu  kommt,
daß  die  Gesellschaften  für  die  Großstädte  über  zuverlässige ­
  und  vertrauenswürdige  Taxatoren  in  größerem  Umfange ­
  verfügen  als  in  kleinen  Städten  und  auf  dem  Lande.
Die  Gesellschaften  sehen  sich  daher  bei  Beleihung  von  Objekten ­
  in  Großstädten  in  nur  geringem  Umfange  der  Gefahr
ausgesetzt,  infolge  zu  hoher  Beleihung  bei  etwaigen  Zwangsversteigerungen ­
  der  beliehenen  Objekte  Vermögensausfälle  zu
erleiden.  Auch  ist  zu  berücksichtigen,  daß  bei  hypothekarischer
Beleihung  von  Großstadtobjekten  sich  auf  ein  Grundstück
höhere  Hypothekenbeträge  hingeben  lassen,  während  bei  Gewährung ­
  von  Hypothekardarlehen  auf  Kleinstadt-  oder  ländliche ­
  Objekte  mit  einer  größeren  Zahl  mittlerer  und  kleinerer ­
  Hypotheken  gerechnet  werden  müßte.  Es  bedarf  aber
keiner  weiteren  Ausführungen,  daß  die  Verwaltungskosten,  die
ein  an  Zahl  kleiner  Bestand  großer  Hypotheken  verursacht,
geringer  sein  müssen  als  die  Aufwendungen  für  die  gleichen
Zwecke,  wenn  ein  großer  Besitz  an  mittleren  und  kleinen
Hypotheken  in  den  Händen  der  Gesellschaften  vereinigt  ist.
Diese  Schwierigkeit  würde  freilich  auch  bei  Beleihung  landwirtschaftlichen ­
  Großgrundbesitzes  vermieden,  doch  laufen  die  Gesellschaften ­
  hier,  abgesehen  davon,  daß  zuverlässige  Taxen
schwerer  erhältlich  sind,  ein  größeres  Risiko  als  bei  großstädtischen ­
  Beleihungen,  weil  der  Wert  landwirtschaftlichen  Besitzes, 1
erheblicheren  Schwankungen  ausgesetzt  ist  als  jener.  Die  Wirtschaftspolitik, ­
  Zollgesetzgebung  usw.,  vor  allem  aber  die  Person ­
  des  jeweiligen  Besitzers  beeinflussen  den  Wert  des  landwirtschaftlichen ­
  Objektes  in  hohem  Maße.
Wenn  die  Gesellschaften  sich  bei  ihrer  Anlagepolitik  von
dem  Streben  leiten  lassen,  im  Rahmen  größter  Sicherheit  eine
möglichst  gute  Verzinsung  für  die  ihnen  anvertrauten  Kapitalien
zu  erarbeiten,  so  haben  den  Nutzen  hiervon  nicht,  wie  so  gerne
            
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