Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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eine  Umgestaltung  der  Rechnungsgrundlagen  der  Gesellschaften, ­
  die  auf  den  jetzt  geltenden,  reichsgesetzlichen  Bestimmungen ­
  aufgebaut  sind,  nach  sich  ziehen  muß,  so  daß  mithin  die
Anlagevorschrift  gerade  im  privaten  Versicherungswesen  unübersehbare ­
  Folgen  zeitigen  und  zu  einer  Neubildung  der  Dinge
führen  muß,  die  volkswirtschaftlich  in  hohem  Maße  zu  beklagen ­
  wäre.
Völlig  nutzlos  werden,  zu  dieser  Überzeugung  gelangt  man
bei  sorgfältiger  Prüfung  der  einschlägigen  Verhältnisse,  durch
den  Kapitalanlagezwang  einer  Reihe  von  Vermögensverwaltungsstellen ­
  schwere  Opfer  auferlegt.  Es  bleibt  daher  nur  noch
zu  betrachten,  welcher  Art  diese  Schäden  sind.
            
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