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Mittelstand wieder emporzuhelfen, ihn zu fördern und ihn vor
Proletarisierung zu bewahren. Rechtfertigen es schon diese
Gründe, scharfen Protest gegen die Erstreckung der Kapitalanlagevorschrift
auf die Versicherungsgesellschaften zu erheben,,
so wird man hierzu noch mehr gezwungen, wenn man berücksichtigt,
daß die schädlichen Folgen dieser Vorschrift für die Versicherungsgesellschaften
weit schwerwiegender sind, viel stärker
ins Gewicht fallen, als bei den Sparkassen, bei den öffentlichen;
Versicherungsanstalten und bei den Trägem der Sozialversicherung,
und daß diese außerordentlich schweren Opfer völlig
nutzlos gebracht werden.
Die Versicherungsgesellschaften bevorzugten bisher bei der
Anlegung der ihnen anvertrauten Gelder erste Hypotheken.
Aus welchen Gründen dies geschieht, wurde schon weiter oben
dargestellt. Da der in Hypotheken angelegte Prozentsatz aller
Kapitalanlagen bei den Lebensversicherungsgesellschaften besonders
groß ist und gleichzeitig der Betrag der Kapitalanlagen
bei ihnen weitaus am höchsten ist, müssen diese Anstalten von
der Kapitalanlagevorschrift in erster Linie betroffen werden.
Es mag daher genügen, im Nachstehenden die schädlichen
Folgen des Kapitalanlagezwanges für die Lebensversicherungsgesellschaften
zu schildern, wobei aber zu beachten
ist, daß den gleichen Schädigungen, vielleicht in etwas
geringerem Grade, die Versicherungsgesellschaften der
übrigen Versicherungszweige bezw. deren Versicherte ausgesetzt
sind.
Wenn die Kapitalanlagevorschrift in der Weise durchgeführt
würde, daß die Lebensversicherungsgesellschaften durch Gesetz
verpflichtet würden, 10 o/ 0 ihrer Kapitalien in Staatspapieren
anzulegen und, solange dieser Prozentsatz nicht erreicht ist,
15% des jährlichen Vermögenszuwachses für Staatspapierkäufe
zu verwenden, so hätten sie Jahr für Jahr für etwa 40 Millionen
Mark Staatspapiere zu kaufen. Für diese kann bei den Kursen
Ider letzten Jahre eine durchschnittliche Verzinsung von 3,75 o/o
angenommen werden. Wenn die Kapitalanlagevorschrift nicht bestünde,
würde dieser Betrag von den Lebensversicherungsgesellschaften
zum Erwerb erster Hypotheken verwendet werden.