Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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Mittelstand  wieder  emporzuhelfen,  ihn  zu  fördern  und  ihn  vor
Proletarisierung  zu  bewahren.  Rechtfertigen  es  schon  diese
Gründe,  scharfen  Protest  gegen  die  Erstreckung  der  Kapitalanlagevorschrift ­
  auf  die  Versicherungsgesellschaften  zu  erheben,,
so  wird  man  hierzu  noch  mehr  gezwungen,  wenn  man  berücksichtigt, ­
  daß  die  schädlichen  Folgen  dieser  Vorschrift  für  die  Versicherungsgesellschaften ­
  weit  schwerwiegender  sind,  viel  stärker
ins  Gewicht  fallen,  als  bei  den  Sparkassen,  bei  den  öffentlichen;
Versicherungsanstalten  und  bei  den  Trägem  der  Sozialversicherung, ­
  und  daß  diese  außerordentlich  schweren  Opfer  völlig
nutzlos  gebracht  werden.
Die  Versicherungsgesellschaften  bevorzugten  bisher  bei  der
Anlegung  der  ihnen  anvertrauten  Gelder  erste  Hypotheken.
Aus  welchen  Gründen  dies  geschieht,  wurde  schon  weiter  oben
dargestellt.  Da  der  in  Hypotheken  angelegte  Prozentsatz  aller
Kapitalanlagen  bei  den  Lebensversicherungsgesellschaften  besonders ­
  groß  ist  und  gleichzeitig  der  Betrag  der  Kapitalanlagen
bei  ihnen  weitaus  am  höchsten  ist,  müssen  diese  Anstalten  von
der  Kapitalanlagevorschrift  in  erster  Linie  betroffen  werden.
Es  mag  daher  genügen,  im  Nachstehenden  die  schädlichen
Folgen  des  Kapitalanlagezwanges  für  die  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  zu  schildern,  wobei  aber  zu  beachten
ist,  daß  den  gleichen  Schädigungen,  vielleicht  in  etwas
geringerem  Grade,  die  Versicherungsgesellschaften  der
übrigen  Versicherungszweige  bezw.  deren  Versicherte  ausgesetzt ­
  sind.
Wenn  die  Kapitalanlagevorschrift  in  der  Weise  durchgeführt
würde,  daß  die  Lebensversicherungsgesellschaften  durch  Gesetz
verpflichtet  würden,  10  o/ 0  ihrer  Kapitalien  in  Staatspapieren
anzulegen  und,  solange  dieser  Prozentsatz  nicht  erreicht  ist,
15%  des  jährlichen  Vermögenszuwachses  für  Staatspapierkäufe
zu  verwenden,  so  hätten  sie  Jahr  für  Jahr  für  etwa  40  Millionen
Mark  Staatspapiere  zu  kaufen.  Für  diese  kann  bei  den  Kursen
Ider  letzten  Jahre  eine  durchschnittliche  Verzinsung  von  3,75  o/o
angenommen  werden.  Wenn  die  Kapitalanlagevorschrift  nicht  bestünde, ­
  würde  dieser  Betrag  von  den  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  zum  Erwerb  erster  Hypotheken  verwendet  werden.
            
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