Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

88

Der  Zinsertrag,  den  diese  Kapitalanlage  abwirft,  bezifferte  sich
nach  der  amtlichen  Statistik  im  Durchschnitt  der  letzten  Jahre
auf  4,25°/o.  ,Es  ergibt  sich  mithin  bei  Anlage  dieser  Beträge
in  Staatspapieren  im  ersten  Jahre  der  Wirksamkeit  der  Anlagevorschrift ­
  eine  Minderverzinsung  von  0,50  o/o  oder  in  Zahlen
ausgedrückt  von  200  000  Mark.  Da  die  Gesellschaften  genötigt
sind,  im  folgenden  Jahre  wiederum  40  Millionen  Mark  Staatspapiere ­
  zu  erwerben,  so  erfährt  der  Zinsverlust,  die  gleichen
Kurs-  und  Hypothekenverhältnisse  vorausgesetzt,  eine  Verdoppelung, ­
  im  dritten  eine  Verdreifachung  usw.  Das  Tempo  für
die  Vergrößerung  der  Zinsverluste  wird  aber  mit  jedem  Jahr
noch  dadurch  beschleunigt,  daß  auch  die  Zinseszinsen,  entsprechend ­
  der  Verringerung  der  einfachen  Zinsen,  kleiner  werden. ­
  Erwägt  man  nun,  daß  es  sich  in  der  Lebensversicherung
um  Verträge  handelt,  die  sich  auf  viele  Jiahre,  meist  auf  mehrere
Jahrzehnte  erstrecken,  so  erhält  man  eine  Vorstellung  davon,
welche  Wjerte  an  Zinsen  den  Versicherten  im  Laufe  dieser  Zeit
entgehen.  [Die  Folge  dieser  Zinsverluste  für  die  Geschäftsführung
der  Lebensversicherungsgesellschaften  muß  eine  mit  dem  Bestände ­
  an  Staatspapieren  wachsende  Verringerung  des  Reingewinnes ­
  sein.  Damit  ermäßigen  sich  gleichzeitig  die  Anteile  der
verschiedenen  Gruppen  von  Personen,  die  ein  Anrecht  auf  den
Jahresgewinn  haben.  Dies  sind  bei  den  Gegenseitigkeitsgesellschaften ­
  dia  Versicherten,  bei  den  Aktiengesellschaften  die
Aktionäre  und  die  Versicherten.  Hierbei  wird  man  indessen
die  Verringerung  der  Gewinnanteile  für  die  Aktionäre  bei  den
Lebensversicherungsaktiengesellsehaften  außer  Acht  lassen  dürfen, ­
  weil,  wie  schon  weiter  oben  nachgewiesen  wurde,  für
die  Verzinsung  der  Aktien  satzungsgemäß  nur  ein  ganz  geringer ­
  Prozentsatz  des  Reingewinnes  verwandt  wird.  Die  Betrachtung ­
  kann  sich  daher  auf  die  Wirkung  der  Gewinnverringerung ­
  für  die  Versicherten  beschränken.  Die  seitens  der
Gesellschaften  mit  ihren  Versicherten  abgeschlossenen  Verträge
stellen  den  letzteren  beim  Tode  des  Versicherten  oder  zu  einem 1
bestimmten  Zeitpunkte  irgendwelche  Barleistungen  in  Aussicht. ­
  Dafür  hat  der  Versicherte  seinerseits  der  Gesellschaft
bestimmte,  in  jährlichen  oder  kürzeren  Fristen  zu  zahlende
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.