Metadata: Geld-, Bank- und Börsenwesen

459 
Hat z. B. die Firma S. Bleichröder während der 2. Aprilhälste 1927 
von der Firma Arons & Walter 90 000 NM Darmstädter und National 
bank-Aktien gekauft und 60 000 RM verkauft, so hat sie per Saldo 
30 000 RM zu beziehen. Sie setzt nicht links von dem Namen Arons 
L Walter 90 000 und rechts 60 000 ein, sondern nur den Saldo, und da 
sie die betr. Aktien abzunehmen hat, stellt sie die Summe ans die linke 
Seite ein. 
Jeder Skontrobogen enthält die Firma des Mitglieds als Kopf. Der 
Bogen wird addiert und saldiert. 
Hat eine Firma per Saldo Effekten zu liefern, so stellt sie darüber 
eine Rechnung an die L iq uid a t i o ns ka s se A.G. aus und liefert 
diese bei der Bank des Berliner Kassen-Vereins in üblicher Weise ein, 
resp. legt sie innerhalb der usancemäßigen Zeit zur Zahlung vor. Die 
Rechnung hat den Vermerk zu enthalten: „Saldo unseres Skontrobogcns 
zur Wetterführung aus der laufenden Mim,'Liquidation", und es sind 
ihr die betreffenden Wertpapiere beizufügen. Ist der Lieferer Mitglied 
des Giro-Effekten-Depots der Bank des Berliner Kassen-Vereins, so ge 
nügt die Ausschreibung eines roten Effekten-Schecks. Die per Saldo ab 
zunehmenden Wertpapiere werden dem Empfänger durch die Bank des 
Berliner Kassen-Vereins mit Rechnung der Liquidationskasse A.G. im 
üblichen Inkasso- bzw. Abrechnungsverfahren geliefert. 
An die Mitglieder des Giro-Effekten-Depots der Bank des Berliner 
Kassen-Vereins erfolgt die Lieferung vorbehaltlich der Leistung des Gegen 
wertes durch Gutschrift. 
Die Einreichung der Skontrobogen muß in einem verschlossenen Kuvert 
an dem auf jedem Skontrobogen aufgedruckten Skontrierungstage bis 
spätestens 8 Uhr abends bei der Liquidationskasse erfolgen. Mitglieder, 
die ihre Skontrobogen nicht rechtzeitig einreichen, haben eine Geldstrafe 
bis zu 300 RM für jeden fehlenden oder nicht rechtzeitig eingereichten 
Skontrobogen zu entrichten und die dem Liquidationsverein durch diese 
Nachlässigkeit verursachten Kosten zu vergüten. 
Bis zum folgenden Morgen muß das Liquidationsburcau geprüft 
haben, ob die Posten auf dem Skontrobogen mit den Angaben der Gegen- 
kontrahcnten übereinstimmen, d. h. die Salden sich kompensieren. Stimmen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.