Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

I. (Siehe Ziffer 10 Abs. 2 S. 136.) 
Verzeichnis 
der 
im Bezirke besegelten Betriebe, 
in welchen fremde Kinder beschäftigt werden. 
Erläuterungen. 
In Spalte 4 ist jedesmal die bei der letzten Revision vorgefundene Zahl der Kinder einzutragen. 
In Spalte 5 ist das Datum der nach § 10 des Gesetzes zu erstattenden Anzeigen und deren Aktennummer einzutragen. 
In Spalte 8 sind die wegen Zuwiderhandlungen rechtsgültig erkannten Strafen einzutragen. 
1. 
2. 
3. 
4. 
5. 
6. 
7. 
8. 
Lfd. 
Nr. 
Bezeichnung des Be 
triebes u. Name des 
Arbeitgebers. 
Betriebsstätte. 
Anzahl 
der beschäftigten 
Kinder. 
männlich [ weiblich 
Datum 
und Mtennunnner 
der Anzeige. 
Datum der 
vorgenommenen 
Revision. 
Bestrafungen. 
Bemerkungen. 
Anhang II. Ausführungsbestimmungen für Preußen.
	        
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