I. (Siehe Ziffer 10 Abs. 2 S. 136.)
Verzeichnis
der
im Bezirke besegelten Betriebe,
in welchen fremde Kinder beschäftigt werden.
Erläuterungen.
In Spalte 4 ist jedesmal die bei der letzten Revision vorgefundene Zahl der Kinder einzutragen.
In Spalte 5 ist das Datum der nach § 10 des Gesetzes zu erstattenden Anzeigen und deren Aktennummer einzutragen.
In Spalte 8 sind die wegen Zuwiderhandlungen rechtsgültig erkannten Strafen einzutragen.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Lfd.
Nr.
Bezeichnung des Be
triebes u. Name des
Arbeitgebers.
Betriebsstätte.
Anzahl
der beschäftigten
Kinder.
männlich [ weiblich
Datum
und Mtennunnner
der Anzeige.
Datum der
vorgenommenen
Revision.
Bestrafungen.
Bemerkungen.
Anhang II. Ausführungsbestimmungen für Preußen.