Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

II. (Siehe Ziffer 13 S. 137.) 
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Verzeichnis 
der 
von zu N. 
im Jahre 19. ausgestellten Arbeitskarten. 
1. 
2. 
3. 
4. 
5. 
6. 
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Angabe, ob die Arbeits 
karte aus Antrag oder 
mit Zustimmung des 
gesetzlichen Vertreters 
oder nach Ergänzung 
der Zustimmung des 
gesetzlichen Vertreters 
durch die Gemeinde 
behörde ausgestellt ist. 
Angabe des 
Betriebes, in 
welchem das 
Kind beschäf 
tigt werden 
soff, und der 
Betriebsstätte. 
Bemer 
kungen. 
Anhang II. Ausführungsbestimmungen für Preußen.
	        
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