14 Das Gesetz „eine sozialpolitische Tat ersten Ranges".
Bulletins des Internationalen Arbeitsamts Bd. I. II. Bern, Jena,
Paris 1903.) Eine Anlehnung an die deutsche Gesetzgebung ist
namentlich bezüglich Englands und Italiens Kinderschutzgesetzgebung
unverkennbar. In Österreich freilich kommt die Sache nicht vom
Fleck. In der Schweiz tut Anregung auch noch sehr not. Deutsch
land steht mit seinem Gesetz an der Spitze der Kulturstaaten.
Was bringt das Gesetz, wenn cs wirksam durch
geführt wird? Es verschließt allen noch nicht schulpflichtigen
und schulpflichtigen Kindern etwa 60 Arten von Betriebsstätten.
Es verschafft allen Kindern Zeit zu ausgedehnter Nachtruhe. Es
gibt hunderttausend Kindern den Sonntag wieder oder beschränkt auch
hier die Arbeit auf ein vernünftiges Maß. Es entfernt alle Kinder
aus der Arbeit in Tingeltangeln, Varietees u. dgl. Es macht Aus
nahmen mit abhängig von dem Urteil der Schulbehörde, die (gestützt
auf unmittelbare Beobachtung der Lehrerschaft) den besten Einblick in
die Verhältnisse haben kann. (Vgl. hier Hamburg, Breslau.) Es läßt
die Arbeit bei fremden Arbeitgebern (§ 5 des Gesetzes) erst vom
12. Jahre ab zu, setzt für solche Beschäftigung 3 Stunden werk
täglich fest, und knüpft die Erlaubnis der direkten Beschäftigung an
die Arbeitskarte, welche dem Kinde entzogen werden kann. Es macht
die Einschränkung oder das gänzliche Verbot der Beschäftigung selbst
eines „eigenen" Kindes durch besondere Verfügungen (§ 20 a. a. O.)
möglich. Das Gesetz ist also im st an de, die Erfolge der
Schularbeit zu sichern. Es untersagt weiter allen Mädchen
die Bedienung von Gästen in fremden Gast- und Schankwirt
schaften und läßt hier Knabenarbeit erst vom 12. Jahre ab zu.
(Pausen, Nachtruhe, Beschäftigungsdauer.) Das Gesetz unterstellt alle
gewerblich arbeitenden Kinder dem Gewerbeschutz. Es hat den
Grund gelegt für einen Ausbau der Heimarbeiter -
schutzgesetzgcbung. Wahrlich, eine Tat, die Deutschland zum
Ruhme gereichen wird. Sehr bedenklich ist nur die bereits oben
besprochene Vorschrift des § 14 des Gesetzes. Hier klafft eine Lücke.
Durch sic kann viel Wasser in den Wein fließen. Hier wird später
sicher noch ausgebaut werden müssen.
Nicht möglich wird ein Ausbau im Nahmen dieses Gesetzes
bezüglich der in der Landwirtschaft, namentlich bei fremden Arbeit-