Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Löhne  in  der  gewerblichen  Kinderarbeit.

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nicht  geeignet  ist,  wo  die  Arbeit  zu  lange  währt  und  wo  sie  zu  unpassenden
Zeiten  statlfindet.  Dabei  ist  nicht  außer  Betracht  geblieben,  daß  der  Verdienst
der  Kinder,  wenn  er  auch  nach  einzelnen  Mitteilungen  kaum  nennenswert
ist,  doch  in  manchen  Fällen  sür  eine  in  ärmlichen  Verhältnissen  lebende  Familie,
zumal  wenn  gleichzeitig  mehrere  Kinder  gewerblich  tätig  sind,  einen  relativ
nicht  unbedeutenden  Zuschuß  zu  den  Kosten  des  Haushalts  darstellt.  Auf  die
Lage  der  Eltern  ist  daher,  soweit  die  Interessen  des  Kinderschuhes  dies  zuließen, ­
  billige  Rücksicht  genommen  worden."
Dieser  Satz  führt  uns  zur  Beleuchtung  der  wirtschaftlichen
Seite  der  Frage.
IV.  Löhne  in  der  gewerblichen  Kinderarbeit.
Im  allgemeinen  läßt  sich  behaupten,  —  und  zwar  auf  Grund
amtlicher  Angaben  (vgl.  Agahd,  Kinderarbeit  S.  90—101),  —  daß
die  gewerbliche  Kinderarbeit  entweder  sehr  niedrig  bezahlt,  oder  aber
dort,  wo  sie  gut  gelohnt  zu  werden  scheint,  einen  Kräfleaufwand  verlangt, ­
  der  auch  zu  dem  besseren  Lohne  in  gar  keinem  Verhältnis
steht.  (Kegelstellen,  Hausieren).  Die  bei  den  Eltern  arbeitenden
Kinder  erhalten  wohl  in  der  Mehrzahl  keinen  Lohn.  Die  amtlichen
Erhebungen  von  1900  haben  denn  auch  hier  und  da  (Gotha,  Meiningen, ­
  Rudolstadt)  nur  Angaben  über  fremde  Kinder  gebracht.
Was  zur  Zeit  geschehen  konnte,  davon  gibt  folgende  Zuschrift  Kunde:
„Bis  jetzt  gehen  Kinder  von  8  Jahren  zum  Tabakspinner,  arbeiten
täglich  etwa  4—6  Stunden,  in  den  Ferien  den  ganzen  Tag,  und
erhalten  wöchentlich  60—75  Pf."  Ein  achtjähriges  Kind  in
anerkannt  gesundheitsschädigendem  Arbeitsraum  pro  Stunde  mit
2  Pfennigen  zu  entlohnen,  das  ist  eine  Schande.  Ob  man
solchen  Kindern  in  den  Ferien  mehr  bezahlt,  ist  zu  bezweifeln.  Aus
Westfalen  kommt  uns  ähnliche  traurige  Kunde.  Stellenweise  besser
liegen  die  Verhältnisse  in  der  rheinischen  Hausindustrie.  S.-C.°Gotha
hat  jämmerliche  Löhne  in  der  Knopf-,  Puppen-,  Spielmarenindustric.
Der  Landrat  des  Bezirks  Königsce  (Schw.-Rudolstadt)  schreibt  jedoch,
„daß  der  Familienvater  immerhin  bei  den  oft  knappen  Löhnen  mit
diesen  Beträgen  (dort  täglich  15  Pf.)  sehr  wohl  rechnen  kann  und  muß".
An  der  Hand  überaus  umfangreicher  Materialien  kommt
Schwiedland')  zu  dem  Schluß,  daß  —  bei  aller  Anerkennung  behörd-)
  Ziele  und  Wege  einer  Heimarbeitgesetzgebung.  Wien  1903.
            
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