Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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Zur Durchführung des Gesetzes. 
Weil über mit Eintritt des Winterhalbjahres 1604/05 wieder 
eine einstündige Beschäftigung vor Unterricht möglich ist, dürfte dann 
wohl eine mittelstarke Steigerung der Erwerbsschülerzohl zum Winter 
eintreten, die aber schon April 1905 völlig auf Null sinkt und sich zum 
Beginn des Winterhalbjahrs 1905/06 kaum noch entwickelt, da das 
Gesetz dann schon nach Ablauf von drei Monaten voll gültig ist. 
Der Termin des Inkrafttretens (1. Januar 1904) wäre in wirt 
schaftlicher Hinsicht mithin sehr günstig. Es wird nämlich unter 
Berücksichtigung der Tendenz des Gesetzes in der Zeit einer ver 
minderten Arbeitsgelegenheit nicht zu scharf eingegriffen. — 
TI. Zur Durchführung des Gesetzes. 
A. Allgemeine KcgchtspunKte. 
Zweierlei ist notwendig, wenn einem Kranken geholfen werden 
soll. Erstens muß er wissen, daß er krank ist, und zweitens muß 
er die Mittel, welche ihm der Arzt vorschreibt, gebrauchen; unter 
Umständen muß man ihn zur Anwendung der Mittel sogar zwingen. 
Daß wir es bei den Auswüchsen der Kinderarbeit mit einer Krank 
heit am Körper der Gesellschaft zu tun haben, dürfte jedem, der 
auch nur einiges soziales Verständnis hat, einleuchten. Wir Lehrer 
haben es seit zehn Jahren an darauf bezüglichen Hinweisen nicht 
fehlen lassen (vgl. Agahd, Kinderarbeit a. a. O. Kap. III S. 26— 
49, Kap. IV S. 52—89ff., Kap. X S. 205). Hinsichtlich der 
Bestrebungen zur Herbeiführung des Gesetzes seitens der Presse, Ver 
eine, Behörden vgl. ebenda Seite 101 — 171. Im übrigen sind wir 
folgender Meinung: Durch ein Gesetz allein kann die Kinderarbeit 
nicht auf ein verständiges Maß zurückgeführt werden. Mit der 
Bekämpfung der Ausbeutung kindlicher Arbeitskraft 
durch das Gesetz müssen alle Maßnahmen, die auf die 
Hebung der wirtschaftlichen Lage der Massen ab 
zielen, Hand in Hand gehen. Und weiter ist für die Durch 
führung dieses Gesetzes, wie der der sozialen Gesetzgebung überhaupt, 
notwendig eine gesteigerte Volksbildung, bei der wir 
auf die Frage der reinen Verstandesbildung nicht einseitig den 
größten Wert legen. Nach unserer Überzeugung kann aber das
	        
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