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Zur Durchführung des Gesetzes.
Kreisschulinspektors, die Beschäftigung eines Kindes einzuschränken
oder ganz zu untersagen. (Vgl. Ausf.Best. Ziffer 20 Abs. 2.) Aber
wer kennt euch denn, ihr bleichen hohlwangigen, oder ihr über
müdeten, verschlafenen, zerstreuten Jungen und Mädchen, am besten?
Wer weiß, wo ihr arbeitet? Wer erfährt von den anderen Mit
schülern oder von euch selbst, wann, wo und wielange ihr arbeitet?
Wer ist imstande, dem Gewerbeinspektor Aufschluß zu geben über
„Tatsachen", die eine nächiliche Revision begründet erscheinen lassen
(Z 21)? Wer stellt den Antrag bei der Schulbehörde, wenn
es notwendig ist, eine besondere polizeiliche Verfügung für das
einzelne Kind zu erlassen (8 20) ? Wer droht mit der Entziehung
der Arbeitskarte oder setzt die Entziehung derselben durch
im Interesse des Kindes? Wer begutachtet, ob es gerade für dieses
Mädchen von 13 Jahren nicht gefährlich ist, wenn es im Theater
mitwirken soll (8 6)? Wer geht den Ursachen der „Krankheiten"
nach, durch welche die Kinder von der Schule abgehalten und zu
Erwerbszwecken benutzt werden? Wer kann wenigstens einigermaßen
die vorgeschriebenen gesetzlichen Pausen kontrollieren (88 5, 7, 8,
13, 14, 16, 17)? Wer hat den eigentlichen Sünder sofort
erkannt, wenn das Kind bittend spricht: „Ich habe keine Zeit ge
habt, meine Schularbeiten zu machen oder wenn es zu
spät kommt, oder einschläft? Soll der Kreisschulinspektor etwa alle
ein bis zwei Jahre die Lehrer gelegentlich einer Revision über die
einschlägigen Verhältnisse befragen, das Ergebnis in dem Bericht
festlegen und im übrigen nur darauf warten, bis er „angehört" wird?
Das wird er nicht wollen. Er muß die Initiative ergreifen, da es
der Regierung ernst ist um die Durchführuug dieses Gesetzes. Wir
erklären frei heraus: Ohne das Interesse des Kreisschul-
infpektors bleibt diescsGesetz auf dcmPapier stehen,
und ohne die Heranziehung der Lehrer fehlt es dem
Kreisschulinspcktor durchaus an jeder Unterlage zu
irgendwelchem Vorgehen.
Staatsministcr Graf v. Posadowsky sagte im Reichstage:
„Warum erlassen wir dieses Gesetz? Um zu verhindern, daß
Kinder in ihrer körperlichen Entwicklung durch übermäßige Arbeit
physisch geschädigt werden, und daß sie ihre geistige und körperliche