Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Zur Durchführung des Gesetzes. 
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Von dem Lehr erverein Hannover-Linden, welcher für eine 
Listenführung in meinem Sinne eintritt, ist noch vorgefchlagen, daß 
in regelmäßigen Zwischenräumen den Schulen ein Verzeichnis 
derjenigen Betriebe mitgeteilt werde, in denen Kinder be- 
fchäftigt werden, und daß die kurz zusammengestellten Schutzbe 
stimmungen für fremde und eigene Kinder in der Form der 
Schulordnungen den Schulen zugehen, damit sie nötigen 
falls den Eltern eingehändigt werden können. 
Wir hegen die Meinung, daß die zuständigen Behörden über 
den Wert auch dieses Vorgehens nicht im Zweifel find. Auch ist 
darauf hinzuweisen, (Fechner a. a. 0.), „daß durch die Fassung 
des Gesetzes selbst mit ausdrücklichem Wunsch und Willen der ge 
setzgebenden Faktoren dem Lehrer eine andere Stellung bei der 
Durchführung des Kinderschutzgesetzes zugewiesen werden sollte als 
etwa beim Fürsorgeerziehungsgesetz, wo man es bekanntlich verab 
säumte, sich der Mitwirkung der Schule gesetzlich zu versichern." 
Wie im preußischen Fürsorgeerziehungsgesetz der Vormundschafts 
richter die hervorragende und ausschlaggebende Stellung erhalten hat, 
so im Kinderschutzgesetz der Kreisschulinspektor. Möge er seine 
Lehrer, möchten seine Lehrer ihn gewinnen, wenn auf einer 
Seite es an tiefergehendem Interesse fehlen sollte, oder aber das 
vorhandene Interesse erlahmt in einer Sache, bei der es ohne einen 
kleinen Kampf nicht wohl abgehen wird. 
Die Lehrerschaft kann heute, nachdem der Bundesrat von 
seinen Befugnissen einen toeitgehenden Gebrauch 
machte, Umgehungen aber durch eine zunächst nicht beab 
sichtigte, immerhin nicht unmögliche AusschaltungderLehrer- 
schaft bei der Durchführung des Gesetzes nichr selten 
sein werden, — nur auf das allerbestimmteste erklären, daß sie 
nicht gesonnen ist, das Gesetz auf dem Papier stehen 
zu lassen. Sie weiß den Wert erziehlicher Handarbeit 
zu schätzen: diese freie Betätigung natürlicher Kräfte, eine Lust und 
Erhebung, die harmonische Vollendung der allseitigen Entwicklung; 
die gewerbliche Kinderarbeit aber, dieses traurige Zerrbild 
von Arbeit, hervorgerufen durch Not, die nur gesteigert wird, be 
günstigt durch Egoismus der Arbeitgeber, der endlich, einigermaßen
	        
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