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scheitern, daß in einer großen Anzahl von Gemeinden, wie z. B. Anb-
stadt, Großbardorf, Rothausen Äcker und Wiesen im Durchschnitt diese
Größe nicht erreichen.
Sind durch die Naturalteilung die Grundstücke auf eine zu geringe
Größe gebracht worden, so kann nur durch eine Flurbereinigung
geholfen werden. Wenn auch eine Zusammenlegung der zerstreut liegen
den Grundstücke zu größeren Konrplexen im Grabfeld nicht möglich ist,
so ist doch eine Bereinigung, die die Parzelleuzahl erheblich mindert,
den Grundstücken eine regelmäßige Form gibt und eine Zugänglichkeit
zum Grundstück ermöglicht, von großem Vorteil. Im Bezirk Königs
hofen ist in Königshofen selbst 1 Flurbereinigung durchgeführt, in
Großbardorf 1 in Ausführung begriffen, in Königshofen und Groß-
cibstadt je 1 beantragt.
Die durchgeführte Flurbereinigung in Königshofen wurde an:
14. Juli 1887, ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten des Flnr-
bereinigungsgesetzes beantragt und im Herbst 1893 auszuführen be
gonnen. Die Unternehmung bezweckte durch tunlichste Zusammenlegung
der in der Bereinignngsfläche zerstreut und wegelos durcheinander
gelegenen Ackerfeldgrundstücke der Beteiligten wirtschaftlich günstig ge
staltete Komplexe zu bilden, diese mit den erforderlichen Zn- und Ab
fahrtsgelegenheiten zu versehen, die bisher nicht geordneten Wasserläufe
zu regeln, wie überhaupt alle Mißstüi:de der Gemengelage und des mit
solcher verbundenen Flurzwanges zu beseitigen und auf diese Weise eine
bessere Benützung von Grund und Boden herbeizuführen. Z
Wie alle Neuerungen, so ist auch dieses Projekt anfangs in
Königshofen auf heftigen Widerstand gestoßen und wenn nicht bei der
Tagfahrt der Art. 21 des Flnrbereinigungsgesetzes, wonach die, welche
bei der Tagfahrt weder in Person erscheinen noch durch einen Bevoll-
inächtigten vertreten sind, als der Inangriffnahme der Flurbereinigung
zustimmend erachtet werden, zur Seite gestanden wäre, so würde die
nötige Majorität nie zustande gekommen sein. Von 219 Beteiligten
stimmten 165 für, 49 gegen die Durchführung des Unternehmens.
Die Flurbereinigung wurde im Jahre 1896 vollendet, die aus der
Bereinigung erwachsenen Vorteile sind im Ganzen auf 51000 Mk.
veranschlagt.
Wie die Flurbereinigung die Minderung der Parzellenzahl bewirkte,
zeigen folgende Zahlen: Die Bereinigung erstreckte sich auf eine Fläche
von 185 ba bei einer Anzahl von 1050 Parzellen, die 219 Beteiligten
gehörten. Die Durchschnittsgröße der Einzelparzelle betrug somit vor
der Flurbereinigung 0,176 ha oder rund 1 / 3 Tagwerk. Durch die
') Endentscheid der k. Flurbereinigungskommission v. S. Juli 1898.