Full text: Zur Frage der Naturalteilung

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der Bodenpreise wegen der vielen Momente, die ans die Preisbildung 
einwirken, kaum möglich ist, in den einzelnen Gemeinden nach den 
Preisen guter, mittlerer und schlechter Grundstücke gefragt. Als Durch 
schnittspreis kann man für gute Äcker 1800—3000 Mk., für mittlere 
1000—1800 Mk., für schlechte 0—1000 Mk. pro La festsetzen, die 
Wiesen sind durchweg teuerer als die Äcker. In der nachfolgenden 
Tabelle sind auszugsweise die Ergebnisse der in den letzten Monaten 
in verschiedenen Gemeinden stattgefundenen Güterstriche zusammengestellt. 
Es wäre interessant, bei den Grundstücken der Tabelle dem erzielten 
Preis den Ertragswert gegenüberzustellen. Man könnte daran denken, die 
Steuerverhältniszahl des Grnndsteuerkatasters zu verwerten; das Er 
gebnis würde jedoch ganz unbrauchbar sein, nachdem die Kataster 
bonität der Einzelgrundstücke nicht mehr mit den wirklichen Verhältnissen 
übereinstimmt. Wir haben daher auf eine solche Gegenüberstellung 
verzichtet. Nachdem es bei den Bodenpreisen in der Richtung nach 
unten überhaupt keine Grenze gibt, haben wir in der Hauptsache die 
Maximal-Preise für Äcker und Wiesen festgestellt. Bei Aubstadt ist die 
Anführung mehrerer Grundstückspreise von Interesse. Vgl. Tabelle S. 46. 
Bei den Maximalpreisen für Wiesen in Aubstadt und Saal kann 
man wohl schwerlich von einem rentablen Anlagewert sprechen. Für 
den Preis (7903 M.), der in Aubstadt für einen La Wiesen von der Art der 
Plannummer 5007 bezahlt werden muß, könnte man in Zimmerau 
z. B. ein ganzes Gütchen kaufen. Freilich, je kleiner die Einzelparzelle 
ist, desto eher findet sie Absatz, desto höher wird ihr Preis sein, desto 
mehr wird aber auch der Einzelne geneigt sein, sie im Preis zu über 
schätzen. Man wird mit Schlußfolgerungen aus der Höhe der Grnnd- 
stückspreise sehr vorsichtig zu Werke gehen müssen, da in keiner Weise 
ersichtlich ist, welche Faktoren bei dem Einzelnen für den Grundstllcks- 
erwerb maßgebend waren. 
Im allgemeinen kann man sagen, daß in den dichter bevölkerten 
Gemeinden die Bodenpreise höher sind, als in den Gemeinden, in denen 
das Verhältnis zwischen verfügbarem Land und der vorhandenen Zahl 
der Grundbesitzer ein ausgeglichenes ist. 
4. 
Verschuldung. 
Es ist leicht anzusehen, daß unter dem Einfluß der Naturalteilung 
der Schwerpunkt in der Verschuldung des Grund und Bodens auf 
einem anderen Gebiet liegt als in Anerbenrechtsgegenden. Während 
der Anerbe mit der Verbindlichkeit, seine Geschwister in Geld abzu-
	        
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