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der Bodenpreise wegen der vielen Momente, die ans die Preisbildung
einwirken, kaum möglich ist, in den einzelnen Gemeinden nach den
Preisen guter, mittlerer und schlechter Grundstücke gefragt. Als Durch
schnittspreis kann man für gute Äcker 1800—3000 Mk., für mittlere
1000—1800 Mk., für schlechte 0—1000 Mk. pro La festsetzen, die
Wiesen sind durchweg teuerer als die Äcker. In der nachfolgenden
Tabelle sind auszugsweise die Ergebnisse der in den letzten Monaten
in verschiedenen Gemeinden stattgefundenen Güterstriche zusammengestellt.
Es wäre interessant, bei den Grundstücken der Tabelle dem erzielten
Preis den Ertragswert gegenüberzustellen. Man könnte daran denken, die
Steuerverhältniszahl des Grnndsteuerkatasters zu verwerten; das Er
gebnis würde jedoch ganz unbrauchbar sein, nachdem die Kataster
bonität der Einzelgrundstücke nicht mehr mit den wirklichen Verhältnissen
übereinstimmt. Wir haben daher auf eine solche Gegenüberstellung
verzichtet. Nachdem es bei den Bodenpreisen in der Richtung nach
unten überhaupt keine Grenze gibt, haben wir in der Hauptsache die
Maximal-Preise für Äcker und Wiesen festgestellt. Bei Aubstadt ist die
Anführung mehrerer Grundstückspreise von Interesse. Vgl. Tabelle S. 46.
Bei den Maximalpreisen für Wiesen in Aubstadt und Saal kann
man wohl schwerlich von einem rentablen Anlagewert sprechen. Für
den Preis (7903 M.), der in Aubstadt für einen La Wiesen von der Art der
Plannummer 5007 bezahlt werden muß, könnte man in Zimmerau
z. B. ein ganzes Gütchen kaufen. Freilich, je kleiner die Einzelparzelle
ist, desto eher findet sie Absatz, desto höher wird ihr Preis sein, desto
mehr wird aber auch der Einzelne geneigt sein, sie im Preis zu über
schätzen. Man wird mit Schlußfolgerungen aus der Höhe der Grnnd-
stückspreise sehr vorsichtig zu Werke gehen müssen, da in keiner Weise
ersichtlich ist, welche Faktoren bei dem Einzelnen für den Grundstllcks-
erwerb maßgebend waren.
Im allgemeinen kann man sagen, daß in den dichter bevölkerten
Gemeinden die Bodenpreise höher sind, als in den Gemeinden, in denen
das Verhältnis zwischen verfügbarem Land und der vorhandenen Zahl
der Grundbesitzer ein ausgeglichenes ist.
4.
Verschuldung.
Es ist leicht anzusehen, daß unter dem Einfluß der Naturalteilung
der Schwerpunkt in der Verschuldung des Grund und Bodens auf
einem anderen Gebiet liegt als in Anerbenrechtsgegenden. Während
der Anerbe mit der Verbindlichkeit, seine Geschwister in Geld abzu-