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Statut ersieht. Wir geben es hier vollständig wieder, weil es
als Grundlage für die Statuten aller Volkssekretariate, die in
Italien und zwar in Mailand, Bergamo, Turin, Lodi und
Bologna, wo schon eine beträchtliche katholische Organisation bestand,
errichtet wurden, gedient hat. Das Statut lautet:
Art. I. In Mailand wird ein Volkssekretariat gebildet zum Zwecke,
den besitzlosen Personen im täglichen Leben durch Korrespondenz und Verhandlungen
mit den geistlichen und weltlichen Behörden in der Erlangung
von Papieren, mit dem Nachweis wohltätiger Stiftungen und der Wege, sich
ihrer zu bedienen, mit der Hilfe eigener Rechtskonsulenten, mit einem Nachweis
von Arbeitsangebot und Nachfrage sowie mit einem Schiedsrichteramt
gratis behilflich zu sein, wie es durch Reglement näher bestimmt wird.
Art. II. Das Volkssekretariat wird geleitet und verwaltet von einem
ständigen Ausschuß und durch einen Verwaltungsrat.
Art. III. Der ständige Ausschuß zählt 5 Mitglieder, die nur durch den
Tod oder ausgesprochenen oder stillschweigenden Verzicht aus dem Amt scheiden.
Art. IV. Der Ersatz der ausgeschiedenen Mitglieder des ständigen
Ausschusses wird von den verbleibenden Mitgliedern des Ausschusses selbst
bestimmt und muß unmittelbar beschafft werden.
Art. V. Der Verwaltungsrat besteht aus 10 vom ständigen Ausschuß
gewählten Mitgliedern, die dem Ausschuß nicht anzugehören brauchen. Ihr
Amt endigt jedes Jahr, sie sind stets wieder wählbar.
Art. VI. Der ständige Ausschuß veröffentlicht jedes Jahr einen sachlichen
und finanziellen Bericht.
Art. VII. Die Einkünfte des Volkssekretariats bestehen aus
a) dreijährigen Aktien zu 10 Liren,
b) ordentlichen und außerordentlichen Geschenken,
o) den Zinsen des Kapitals.
Art. VIII. Die Geschenke, die ausdrücklich für das Kapital gemacht
werden, können nur dann zu den laufenden Ausgaben verwandt werden,
wenn sie Verluste decken sollen.
Art. IX. Das vorliegende Statut kann nur vom ständigen Ausschuß
abgeändert werden.
Art. X. (Übergangsbestimmung.) Die Mitglieder des ständigen Ausschusses
werden unter den Gründern der Institution gewählt.
Die Gegenüberstellung der Volkssekretariate gegen die Arbeitskammern
erbrachte jedoch nicht das Ergebnis, das die Katholiken
erhofften. Ihre Vereinigungen dienten größtenteils nur der gegenseitigen
Hilfe oder vorwiegend politischen und konfessionellen