16
88
Zwecken und hielten schlecht den Kampf gegen die Arbeitskammern
auch die, ausschließlich von Arbeitern gegründet und geleitet, nur
die Erreichung wirtschaftlicher Vorteile für ihre Klasse erstrebten
und dementsprechend vorgingen. Dies gilt hauptsächlich für die
gewerblichen Zentren und die Großstädte, wo der Einfluß der
Volkssekretariate fast null war, so daß die Lokalblätter aller
Parteien sie beinahe niemals erwähnen. Häufiger und glücklicher
war das Eingreifen der katholischen Vereinigungen auf dem Lande,
hauptsächlich in den Provinzen Mailand und Como, bei Gelegenheit
von Agrarstreiks. Aber es war eine Tätigkeit von nur
kurzer Dauer, die heute auch dort fast vollständig ausgehört hat.
Während die Katholiken sich bemühten, mit diesen Mitteln
die wachsende Strömung für die Arbeitskammern unter den Arbeitermassen
abzulenken, hatten die politischen Behörden, gar
schlecht beraten, den Gedanken gefaßt, einen viel energischeren
Druck anzuwenden. Das Beispiel kam von Rom. Hier hielt der
Präfekt Bonasi, ein tüchtiger Mann, aber ein starrer Konservativer,
die Arbeitskammer für gefährlich und des Verbrechens der
Aufreizung zum Klassenhaß schuldig; deshalb löste er sie auf und
zeigte ihre Führer den Gerichtsbehörden zur Verfolgung an. Das
Verfahren wurde eingeleitet, aber das Gericht war genötigt, zu
erkennen, daß in der von der römischen Arbeitskammer entfalteten
Tätigkeit kein strafrechtliches Vergehen enthalten war. Im Jahre
1897 rekonstituierte sich die Arbeitskammer von Rom, gestärkt
durch den völligen Freispruch des Gerichts, und nahm ihren
regelrechten Geschäftsgang wieder auf mit ihrem ursprünglichen
Statuts und die Gemeindeverwaltung setzte in das Budget eine
Subvention von 6000 Lire zu ihren Gunsten ein.
ft Die Artikel, die wir hier wiedergeben, zeigen deutlich, daß im Statut
der Arbeitskammer von Rom durchaus nichts enthalten war, was die Aufhebung
der Arbeitskammer durch den Präfekten hätte rechtfertigen können.
Art. I. In der Provinz Rom wird eine Arbeitskammer errichtet. Sie
hat den Zweck, die individuellen und kollektiven Interessen der Arbeiter zu
schützen und hat deshalb folgende Absichten:
a) Als Vermittlerin zwischen dem Arbeitsangebot und der Nachfrage