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der Arbeitskammern die Rechte des katholischen Gewissens unverletzt und
garantiert sind. Dagegen erklärt sie in Befolgung der von den anwesenden
Bischöfen gemachten Ausführungen, daß die Katholiken nicht an Arbeitskammern,
die in nichtkatholischem Sinn gegründet sind, teilnehmen können,
da in diesem Fall ihre Gewissen und ihre Rechte in allgemeiner Gefahr sein
würden. In diesem Fall ist, was Vereinigungen für Stellenvermittlung, Auskunftsbüreaus
und andere gerechte und gesetzmäßige Verteidigungsmittel
anbetrifft, nach den einzelnen Fällen für die Interessen der Arbeiter zu sorgen."
Gemäß diesen Beschlüssen, die, wie wir bereits gesagt haben,
von den Vertretern der lombardischen Katholiken angenommen
wurden, aber in Wirklichkeit den Absichten und Ansichten der
klerikalen Partei in ganz Italien entsprechen, enthielten sich die
katholischen Vereine und Zirkel fast überall der Teilnahme an den
Arbeitskammern. Auch in den Städten, in denen die Gemeinde-Verwaltung
in den Händen der Katholiken oder Klerikalen war,
äußerte sich ihre Gegnerschaft gegen die Arbeitskammern deutlich
durch Unterdrückung der Jahressubvention, die frühere Verwaltungen
gewährt hatten. So in Bologna. Der Arbeitskammer
dieser Stadt wurde die Subvention im Dezember 1896 beim
Voranschlag des Stadtbudgets verweigert, ein zweites Mal alsdann
im Mai des folgenden Jahres, und erst am 15. April 1898
wurde die Unterstützung wieder gewährt. Nur in zwei industriell
wenig bedeutenden Städten, Monza und Pavia, traten die Katholiken
den dort bestehenden Arbeitskammern bei, aber ihre Eintracht
mit den anderen Arbeitervereinen war nur von kurzer Dauer,
und nach einer Reihe von mehr oder minder lebhaften Diskussionen
zogen sich die Katholiken zurück und beschlossen, getrennt vorzugehen,
nach dem im zweiten Teil der Tagesordnung des Kongresses
von Pavia enthaltenen Rat.
Die Katholiken jedoch, unter denen die christlichen Demokraten
eine immer größere Bedeutung einnahmen, konnten das Feld
nicht allein den Sozialisten überlassen, die immer mehr in den
Arbeitskammern überwogen. Nach einigen glücklichen ausländischen
Beispielen beschlossen sie, Volkssekretariate zu gründen, deren
Zweck und Funktion denen der Arbeitskammern analog war, wie
man aus dem am 27. April 1896 in Mailand aufgestellten