Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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sahrungen,  die  bis  jetzt  bei  der  in  einzelnen  Städten  schon  eingeführten ­
  nahezu  vollständigen  oder  doch  erheblich  ausgedehnten
Sonntagsruhe  gemacht  wurden,  ist  eine  merkliche  Verschiebung  in
den  Einkaufsverhältnissen  der  Land-  und  Arbeiterbevölkerung  nicht
eingetreten,  es  hat  sich  vielmehr  gezeigt,  daß  diese  Konsumentenklassen ­
  sehr  gut  ihre  Bedürfnisse  an  Wochentagen  decken  können
und  daß  sie  dies  lieber  tun  als  eine  Änderung  in  ihren  Bezugsquellen ­
  vorzunehmen.
Eine  früher  seitens  der  Geschäftsinhaber  oft  und  mit  großem
Nachdruck  erhobene  und  vertretene  Forderung,  die  Sonntagsruhe
nicht  gleichmäßig  für  das  ganze  Reich,  sondern  für  einzelne  Bezirke ­
  nach  deren  verschiedenen  Bedürfnissen  verschieden  zu  gestalten, ­
  ist  jetzt  fallen  gelassen  und  in  das  Gegenteil  verkehrt
worden.  Die  gleichen  Interessenten  verlangen  jetzt  die  gleichmäßige
gesetzliche  Regelung,  damit  nicht  die  Kundschaft  solchen  Städten,
die  völlige  Sonntagsruhe  einführen,  verloren  gehe  zugunsten  von
Nachbarstädten,  die  die  Sonntagsarbeit  im  jetzigen  gesetzlichen
Rahmen  noch  gestatten.  Daß  die  verschiedenartige  Gestaltung  bzw.
die  lokale  Verschiedenheit  in  Zeit  und  Dauer  der  sonntägigen
Verkaufsstunden  zu  Übelständen  geführt  hat,  ist  unbestritten,  ebenso,
daß  eine  halbe  Sonntagsruhe  wenig  Wert  für  Erholungs-  und
Bildungszwecke  hat.  Am  schlimmsten  ist  es  da,  wo  die  gesetzlich
zugelassenen  5  Arbeitsstunden  voll  ausgenützt,  aber  geteilt
werden.  Hier  sind  die  Zwischenzeiten  fast  wertlos  für  die  Betroffenen. ­

Nur  die  vollständige  Sonntagsruhe  im  Handelsgewerbe, ­
  mit  den  geringstmöglichen  Ausnahmen  für  Nahrungsmittelverkauf, ­
  kann  die  geschilderten  Zwecke  erfüllen.  Sie  kommt
in  gleicher  Weise  den  Prinzipalen  wie  den  Angestellten  zugute,
und  daß  sie  möglich  ist,  beweist  das  Beispiel  der  Städte,  die  sie
schon  eingeführt,  der  einsichtigen  Geschäftsinhaber,  die  freiwillig
ihre  Geschäftsräume  an  Sonntagen  geschlossen  halten.  Der  Deutsche
Verband  Kaufmännischer  Vereine  tritt  deshalb  ein  für  die  reichsgesetzliche ­
  Einführung  dervollständigenSonntagsruheim
Handelsgewerbe.
            
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