Full text: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Dieses fiel verneinend aus. Beide Körperschaften verhielten sich 
gegen den Gedanken einer ortsstatutarischen Einschränkung der 
Sonntagsarbeit ablehnend. Darauf ersuchte die Gewerbedeputation 
ihr eine größere Anzahl von Engrosfirmen zu nennen, die sie 
einzeln befragen wolle. Beide Körperschaften machten auch eine 
entsprechende Anzahl von Geschäftshäusern namhaft. Diese, einzeln 
befragt, erklärten sich in ihrer überwiegenden Mehrheit mit der 
ortsstatutarischeu Einschränkung der Sonntagsarbeit durchaus ein 
verstanden. Man ersieht daraus, daß Gutachten von Handels 
kammern nicht immer die wirkliche Stimmung der Beteiligten 
wiedergeben. Charakteristisch ist es, daß die Hauptrufer gegen 
die Sonntagsruhe vielfach solche Firmen sind, die selbst in ihrem 
Geschäft Sonntags nicht arbeiten lassen, die aber aus Prinzip 
jede gesetzliche oder Verwaltungsmaßnahme bekämpfen. 
Welche Gründe werden nun für die Beibehaltung der jetzigen 
Sonntagsruhe-Bestimmungen angegeben? 
Wir müssen dabei zwischen Verkaufsläden und Engros 
geschäften unterscheiden. 
Für die Verkaufsgeschäfte wird folgendes geltend gemacht: 
1. Fremdenverkehr, 
2. Rücksicht auf die Landkundschaft, 
3. Konkurrenz der Hausierer. 
Daß der Fremdenverkehr nicht den Einfluß ausübt, den 
man behauptet, beweist der Umstand, daß Ortschaften mit großem 
Fremdenverkehr weitgehende Sonntagsruhe besitzen. Das beste 
Beispiel bietet wohl Innsbruck, ebenso einige Schweizer Orte. 
Auch in München wurde dieses Bedenken geltend gemacht. Trotz 
dem wurde 1904 für die Monate Juni und Juli völliger Laden 
schluß am Sonntag angeordnet. Das Ergebnis war, wie überein 
stimmend berichtet wird, kein Ausfall, sondern ein erhöhter Um 
satz an Wochentagen. 
Wichtiger ist die Berücksichtigung der Landkundschaft, die 
tatsächlich vielfach an Sonntagen die Einkäufe besorgt. Aber es 
ist nicht bewiesen, daß die Einkäufe nicht auch an Wochentagen 
in der für die Landwirtschaft stillen Zeit erfolgen könnten und
	        
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