Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Ubergangsstadium  schließlich  zur  vollen  Sonntagsruhe  führen
wird.  Da  freiwillige  Vereinbarungen  der  Kaufleute  niemals  lange
gehalten  werden,  so  ist  eine  gesetzliche  Regelung  am  Platze.
Die  Gewerbeordnungsnovelle  vom  Jahre  1891  bedeutet,  soweit ­
  die  Sonntagsruhe  im  Handelsgewerbe  in  Betracht  kommt,
nur  ein  Kompromiß.  Aus  den  Verhandlungen,  die  damals  im
Reichstage  stattfanden,  geht  klar  hervor,  daß  die  Regierung  eine
möglichst  vollständige  Sonntagsruhe  haben  wollte,  und  von  der
preußischen  Regierung  muß  lobend  hervorgehoben  werden,  daß
sie,  soweit  es  in  ihrer  Macht  stand,  wenigstens  eine  Beschäftigung
bis  in  den  tiefen  Nachmittag  hinein  zu  verhindern  versucht  hat.
13  Jahre  sind  seitdem  verflossen,  die  als  genügend  lange  Versuchszeit ­
  gelten  können.  Der  Versuch  der  Teilsonntagsruhe  ist  gelungen. ­
  Auch  die  ganze  Sonntagsruhe  wird  gute  Ergebnisse
zeitigen;  sie  wird  zu  größerer  körperlicher,  sittlicher  und  geistiger
Gesundheit  aller  Glieder  des  deutschen  Kaufmannsstandes  beitragen. ­
  Denn  den  Einwand,  daß  die  größere  Freiheit  am  Sonntage ­
  die  jungen  Leute  zur  Völlerei  und  zu  Unfug  verleiten  werde,
kann  man  nicht  ernst  nehmen.  Ist  es  doch  eine  bekannte  Tatsache,
daß  sich  gerade  diejenigen  Menschen  den  verwerflichsten  Genüssen
hingeben,  deren  Sinn  und  Herz  durch  lange  angestrengte  Arbeit
abgestumpft  ist.  Die  Angestellten  und  die  selbständigen  Kaufleute,
die  bereits  heule  sich  voller  Sonntagsruhe  erfreuen,  sind  doch  wahrlich ­
  nicht  schlechter  als  ihre  in  dieser  Hinsicht  weniger  begünstigten
Kollegen.
Grundsätzlich  wird  natürlich  der  Einwand  gemacht,  der  Handel
vertrage  keinen  polizeilichen  Eingriff,  mit  der  Hemmung  der  freien
Bewegung  werde  ihm  der  Lebensnerv  abgeschnitten.  Noch  immer,
wenn  es  sich  um  Schutzgesetze  handelte,  haben  wir  diesen  Einwand
gehört,  und  noch  immer  hat  er  sich  als  unberechtigt  erwiesen.  Die
Sonntagsruhe  kommt  nicht  nur  den  Angestellten,  sondern  auch
dem  Prinzipal  zustatten.  Ist  sie  einmal  eingeführt,  so  werden
sich  die  Gegner  von  heute  in  Freunde  wandeln.
            
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