Full text: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Der unterzeichnete Generalrat des Vereins der Deutschen 
Kaufleute (unabhängige Handlungsgehilfen-Organisation, Sitz 
Berlin) gestattet sich, einem Hohen Reichsamt des Innern nach 
stehende Bitte zur Erwägung und Berücksichtigung zu unterbreiten: 
Wie vor einigen Wochen durch die Presse gemeldet wurde, 
ist gegenwärtig das Hohe Reichsamt des Innern mit Erwägungen 
über eine anderweitige Regelung der über die Sonntagsruhe er 
lassenen Gesetzesbestimmungen und Verordnungen beschäftigt. 
Zweifellos durften bei diesen Bestimmungen diejenigen über 
die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe einen großen, wenn nicht 
den größten Raum einnehmen. 
Einmal hat das seinen Grund wohl darin, daß im Handels 
gewerbe von jeher bei weitem mehr Sonntagsarbeit geleistet wird 
als in anderen Gewerben, zum anderen ist das Handelsgewerbe 
an sich in seinen einzelnen Branchen und Erscheinungsformen 
viel differenzierter als irgend eine andere wirtschaftliche Tätigkeit. 
Diese Gründe sind bet, dem Erlaß des Gesetzes über die 
Sonntagsruhe im Jahre 1892 auch mitwirkend gewesen dafür, 
daß kein generelles reichsgesetzliches Verbot jeder Sonntagsarbeit 
im Handelsgewerbe erfolgte, sondern nur eine Beschränkung der 
Sonntagsarbeit auf 5 Stunden festgelegt wurde, wobei den 
Gemeindebehörden die nähere Bestimmung über die Auswahl 
dieser Stunden überlassen blieb. Gleichzeitig aber wurde ge 
nannten Körperschaften das Recht erteilt, durch Ortsstatut die 
Sonntagsarbeit mehr einzuschränken oder aufzuheben. 
Die Verhandlungen im Reichstage im Februar 1891, die 
sich mit dem Entwurf des Gesetzes über die Sonntagsruhe be 
schäftigten, lassen erkennen, daß sowohl auf Seite der Regierung 
als auch der Mehrzahl der Vertreter der Wille vorhanden war, 
den Gehilfen eine möglichst ausgedehnte Sonntagsruhe zu ge 
währen. Nur mit Rücksicht auf den in die bisherigen Gewohn 
heiten und Gepflogenheiten des kaufenden Publikums besonders 
tief einschneidenden Charakter des neuen Gesetzes hielt man es 
allseitig für vorteilhaft, die Sonntagsarbeit wenigstens mehrere 
Stunden hindurch aufrecht zu erhalten. Ausdrücklich wurde jedoch
	        
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