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Der unterzeichnete Generalrat des Vereins der Deutschen
Kaufleute (unabhängige Handlungsgehilfen-Organisation, Sitz
Berlin) gestattet sich, einem Hohen Reichsamt des Innern nach
stehende Bitte zur Erwägung und Berücksichtigung zu unterbreiten:
Wie vor einigen Wochen durch die Presse gemeldet wurde,
ist gegenwärtig das Hohe Reichsamt des Innern mit Erwägungen
über eine anderweitige Regelung der über die Sonntagsruhe er
lassenen Gesetzesbestimmungen und Verordnungen beschäftigt.
Zweifellos durften bei diesen Bestimmungen diejenigen über
die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe einen großen, wenn nicht
den größten Raum einnehmen.
Einmal hat das seinen Grund wohl darin, daß im Handels
gewerbe von jeher bei weitem mehr Sonntagsarbeit geleistet wird
als in anderen Gewerben, zum anderen ist das Handelsgewerbe
an sich in seinen einzelnen Branchen und Erscheinungsformen
viel differenzierter als irgend eine andere wirtschaftliche Tätigkeit.
Diese Gründe sind bet, dem Erlaß des Gesetzes über die
Sonntagsruhe im Jahre 1892 auch mitwirkend gewesen dafür,
daß kein generelles reichsgesetzliches Verbot jeder Sonntagsarbeit
im Handelsgewerbe erfolgte, sondern nur eine Beschränkung der
Sonntagsarbeit auf 5 Stunden festgelegt wurde, wobei den
Gemeindebehörden die nähere Bestimmung über die Auswahl
dieser Stunden überlassen blieb. Gleichzeitig aber wurde ge
nannten Körperschaften das Recht erteilt, durch Ortsstatut die
Sonntagsarbeit mehr einzuschränken oder aufzuheben.
Die Verhandlungen im Reichstage im Februar 1891, die
sich mit dem Entwurf des Gesetzes über die Sonntagsruhe be
schäftigten, lassen erkennen, daß sowohl auf Seite der Regierung
als auch der Mehrzahl der Vertreter der Wille vorhanden war,
den Gehilfen eine möglichst ausgedehnte Sonntagsruhe zu ge
währen. Nur mit Rücksicht auf den in die bisherigen Gewohn
heiten und Gepflogenheiten des kaufenden Publikums besonders
tief einschneidenden Charakter des neuen Gesetzes hielt man es
allseitig für vorteilhaft, die Sonntagsarbeit wenigstens mehrere
Stunden hindurch aufrecht zu erhalten. Ausdrücklich wurde jedoch