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„Der Deutsche Verband Kaufmännischer Vereine nimmt mit
Bedauern von Mitteilungen Kenntnis, nach welchen durch die
Ausführung der reichsgesetzlichen Bestimmungen über die Sonn
tagsruhe im Handelsgewerbe in einzelnen Gebieten des Reichs
die volle Verwirklichung der ausgesprochenen gesetzgeberischen Ab
sicht, den Hilfskräften im Handelsgewerbe eine ausreichende und
zweckentsprechende Sonntagsruhe zu sichern, vielfach beein
trächtigt wird.
Derselbe beauftragt seinen Vorstand, bei den Verbands
vereinen eine Umfrage über die Ausführung und die Wirkungen
der Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Bereiche derselben
zu veranstalten und die Ergebnisse dieser Umfrage bei Aus
arbeitung einer an das Reichsamt des Innern einzureichenden
Denkschrift über die Notwendigkeit größerer Einheitlichkeit in der
Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen über die Sonntags
ruhe im Handelsgewerbc mit tunlichster Beschränkung der zu
lässigen Ausnahmen, sowie, möglichster Beschränkung der Sonn
tagsarbeit auf die Vormittagsstunden zu verwerten."
In der oben erwähnten Eingabe wird noch folgendes aus
geführt:
Für den Gang der Beratung über diesen Antrag des Vor
standes beziehen wir uns ergebenst auf die mit unserer Eingabe
vom 1. d. Mts. eingereichte Niederschrift über die Verhandlungen,
welchen wir die Vorstandsanträge im Abdruck beizulegen uns ge
statten. In Ausführung des oben mitgeteilten Verbandsbeschlusses
haben wir bei den Verbandsvereinen eine Umfrage veran
staltet, deren Ergebnis wir dem hohen Reichsamt des Innern in
einer durchaus sachlichen Zusammenstellung, in welcher die be
treffenden Fragen stets den zusammengefaßten entsprechenden Be
antwortungen vorausgeschickt sind, hiermit gleichfalls zu geneigtester
Erwägung in aller Ergebenheit unterbreiten. Wir bemerken dabei,
daß der von uns zur Anwendung gebrachte Fragebogen in der
Weise zustande gekommen ist, daß ein vom Vorstand des Ver
bandes aufgestellter Entwurf den Verbandsvereinen zur Begut
achtung unterbreitet wurde und dann bei endgültiger Festsetzung