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„Der Deutsche Verband Kaufmännischer Vereine nimmt mit
Bedauern von Mitteilungen Kenntnis, nach welchen durch die
Ausführung der reichsgesetzlichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe
im Handelsgewerbe in einzelnen Gebieten des Reichs
die volle Verwirklichung der ausgesprochenen gesetzgeberischen Absicht,
den Hilfskräften im Handelsgewerbe eine ausreichende und
zweckentsprechende Sonntagsruhe zu sichern, vielfach beeinträchtigt
wird.
Derselbe beauftragt seinen Vorstand, bei den Verbandsvereinen
eine Umfrage über die Ausführung und die Wirkungen
der Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Bereiche derselben
zu veranstalten und die Ergebnisse dieser Umfrage bei Ausarbeitung
einer an das Reichsamt des Innern einzureichenden
Denkschrift über die Notwendigkeit größerer Einheitlichkeit in der
Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe
im Handelsgewerbc mit tunlichster Beschränkung der zulässigen
Ausnahmen, sowie, möglichster Beschränkung der Sonntagsarbeit
auf die Vormittagsstunden zu verwerten."
In der oben erwähnten Eingabe wird noch folgendes ausgeführt:
Für den Gang der Beratung über diesen Antrag des Vorstandes
beziehen wir uns ergebenst auf die mit unserer Eingabe
vom 1. d. Mts. eingereichte Niederschrift über die Verhandlungen,
welchen wir die Vorstandsanträge im Abdruck beizulegen uns gestatten.
In Ausführung des oben mitgeteilten Verbandsbeschlusses
haben wir bei den Verbandsvereinen eine Umfrage veranstaltet,
deren Ergebnis wir dem hohen Reichsamt des Innern in
einer durchaus sachlichen Zusammenstellung, in welcher die betreffenden
Fragen stets den zusammengefaßten entsprechenden Beantwortungen
vorausgeschickt sind, hiermit gleichfalls zu geneigtester
Erwägung in aller Ergebenheit unterbreiten. Wir bemerken dabei,
daß der von uns zur Anwendung gebrachte Fragebogen in der
Weise zustande gekommen ist, daß ein vom Vorstand des Verbandes
aufgestellter Entwurf den Verbandsvereinen zur Begutachtung
unterbreitet wurde und dann bei endgültiger Festsetzung