Full text: Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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rasse Fälle von Unreinlichkeit in den Arbeitssälen festgestellt. Roose- 
Velt hat den von der Untersuchungskommission eingereichten Bericht 
ohne jede Änderung dem Kongreß zugehen lassen und eine energische 
Reform unter gesetzlicher Überwachung verlangt. Der Inhalt des 
enchts ist nach des Präsidenten eigenen Worten bis zum Äußersten 
abstoßend, 
Roosevelt betont vor allen Dingen die Tatsache, daß die Be 
wohner der Vereinigten Staaten weniger vor schlechtem Fleisch sicher 
® ln d als die Ausländer. Das erklärt sich aus den schärferen Gesetzes- 
stinimungen für die nach dem Auslande zur Verschiffung gelungen 
en Lebensmittel. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß beispiels 
weise die für Deutschland bestimmten Schweine sorgfältig mikro- 
® opisch untersucht würden, während dies mit dem Schweinefleisch 
lr den Inlandbedarf keineswegs' der Fall sei. Die Kosten einer 
s 1 Endlichen Überwachung der Packhäuser will Präsident Roosevelt 
’ürch die Besteuerung der Schlachthäuser erhalten. Der erwähnte 
eric ht hebt namentlich hervor, daß einzelne Schlachthäuser an Rein 
heit sehr zu wünschen übrig lassen. Auf Ansuchen des Präsi 
denten Roosevelt hat nun der Kongreß im Juni 1906 ein Gesetz ge 
schaffen , durch das die Inspektoren der Bundesregierung ermächtigt 
Werden, die Zubereitung aller Fleischprodukte vom lebenden Tier bis 
f Un1 Versand scharf zu überwachen. Zwei Millionen Dollar wurden 
Jährlich für die Inspektion der Schlacht- und Präservierungshäuser 
^ wflligt. Das Gesetz enthält strenge Strafbestimmungen für die 
crletzung aller sanitären und die Inspektion betreffenden Vorschriften. 
Wachthausbesitzer, welche eine Etikette benutzen, auf welcher der 
n alt eines Paketes oder einer Büchse falsch angegeben ist, setzen 
Slc h Geldbußen bis zu 10000 Dollar und Gefängnisstrafen bis zu 
z Wei Jahren aus. Eisenbahnen und andere Beförderungsanstalten sind 
lc bfalls mit schweren Strafen bedroht, wenn sie irgendwelche 
^ a >en zur Beförderung annehmen, die nicht mit der vorgeschriebenen 
cgierungsetikette, und im Fülle es sich um Ausfuhrgüter handelt, 
111 it der vorschriftsmäßigen Bescheinigung versehen sind. Be 
such 
sonder 
für 
re Strafen sind auch für die Bestechung der Inspektoren, sowie 
^ ^' e Annahme der Bestechung seitens der Inspektoren bestimmt. 
gestanden ermaßen gebt diese gesetzliche Vorsorge in bezug auf die 
^•atliche Überwachung der amerikanischen Schlächtereibetriebe weiter, 
s dies jemals im Wege der Gesetzgebung geschehen ist. 
Es mutet aber eigentümlich an, wenn man erfährt, daß am 5. März 
<i0 5’ genau ein Jahr vor dem Erscheinen des Sinclairschen Buches, resp. 
V ° r der Verbreitung der Enthüllungen über die Zustände in den
	        
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