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bezüglichen Produktion in der Stadt Braunschweig, dieser Verpflich
tung beitreten würde. Die Produktion ist ermittelt worden durch
Feststellung seitens des Bureaus der Braunschweiger Handelskammer
auf Grundlage der Produktionserträge der Jahre 1901, 1902 und 1903.
Leider wurde aber unter den abschließenden Fabrikanten die Höhe von
8o°/ 0 der Gesamtproduktion nicht erreicht, so daß die Festsetzung der
Mindestpreise nicht perfekt geworden ist. Wenn auch eine vertrag
liche Festsetzung von Mindestpreisen gescheitert ist, so sind doch diese
Mindestpreise wenigstens als Norm festgesetzt worden und die meisten
Fabriken werden sie, wenn auch nicht gezwungen, einhalten. Es
darf aber erhofft werden, daß in späteren Jahren die Höhe von 80 °/ 0
der Gesamtproduktion unter den Vertragschließenden erreicht und so
Mindestpreise geschaffen werden.
Auf Ausfuhr und Ausfuhrverhältnisse deutscher Gemüsekonserven
werden wir im nächsten Abschnitt ausführlich ein gehen.
Gemeinsame Verkaufsbedingungen und gleichmäßige Bezeichnung
gleicher Qualitäten hat der oft genannte Verband in einer General
versammlung im Jahre 1905 aufgestellt, und wenn auch niemand ge
zwungen ist, diese Bestimmungen genau innezuhalten, so dürften sie
doch in Zukunft als Handelsnorm anerkannt werden und manche
Mißverständnisse beseitigen.
Auf Ersuchen des Zentralverbandes Deutscher Kaufleute und
Gewerbetreibender hat der Verein Deutscher Konservenfabrikanten
an den Bundesrat eine Eingabe gerichtet, worin um eine Verordnung
gebeten wurde des Inhalts, daß jedes luftdicht verschlossene Gefäß,
Welches Nahrungsmittel enthält, nur mit der vollständigen Firma des
Erzeugers versehen in den Handel gebracht werden darf. Durch
diese Maßnahme übernimmt der Konservenfabrikant dem Konsument
gegenüber die volle Garantie für den Inhalt und reelle Füllung der
Lose. Hierdurch macht sich zudem eine Bestimmung über den
gleichmäßig zugewogenen Inhalt der Dosen überflüssig.
Auch in der Dörrgemüsefabrikation war in den letzten Jahren
eine Überproduktion ein getreten. Um hier Hilfe zu schaffen, war
im Dezember 1903 der Verband Deutscher Dörrgemüsefabrikanten
ins Leben getreten, dem sich außer zwei bis drei unbedeutenden
Unternehmungen alle deutschen Dörrgemüsefabrikanten angeschlossen
haben. Dieser Verband bezweckt der Erzeugung und dem Vertrieb von
Dörrgemüsen privat- und volkswirtschaftlich gesunde Grundlagen zu
sichern.
Bereits Ende Januar 1904 setzte man für sämtliche Dörrgemüse
bestimmte Mindestpreise auf ein Vertragsjahr fest, zu denen sich alle