Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

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Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
306 
Konfektionierte Kürschnerwaren: 
a) ans gewöhnlichen Fellen 
100 kg 
300 — 
b) aus feinen Fellen 
5) 
600 — 
Zu den Tarif-Nrn. 305 und 306. Unter nicht konfektionierte (bloß zuge- 
richtete) Pelzwaren (Tarif-Nr. 305J gehören: Das Fel] von Eichhörnchen, sibiri 
schem Wiesel, Biber, Hamster, Mosohusratte, russischer Ratte und anderen 
ähnlichen Tieren (Zehengänger); zusammengesetztes Pelzwerk und ganze Pelle von 
Hasen und Kaninchen, Hauskatzen oder Wildkatzen, ebenso vom Marder oder 
Fischotter etc., zusammen genäht in Nappes, von viereckiger oder runder Form, 
aber weder zugeschnitten noch genäht für Konfektionsartikel; Stücke und Läppchen 
von Pelzwerk, ebenso Decken aus Ziegenfellen, Angora- oder Schaffellen, geschnitten 
aus einem einzigen Stück, ohne Futter. 
Wie konfektioniertes Pelzwerk (Tarif-Nr. 306) werden verzollt die in Streifen 
geschnittenen Felle, sei es nun, daß sie geradlinig oder rund für Pelzgarnituren 
zugeschnitten, getrennt oder in Bänder und andere ähnliche Artikel zerschnitten 
sind; angesetzte Tierschwänze lür Boas, Quästchen etc., zugesohnitten und adjustiert 
für bestimmte Zwecke; Futter und Besatz von Pelzwerk, auch zusammengenäht; 
Pelzdecken ohne Futter (mit Ausnahme der Nappes, Schaf- und Angoraziegenfelle 
und Decken, in Tarif-Nr. 305 aufgezählt); auch alle Decken, gefüttert oder mit 
Besatz; Boas, Mantillen, Pelerinen, Muffe und ihre Brelocks; Pelzjacken, Mützen, 
Pelzhandschuhe und Pelzschuhe, konfektioniert, aber auf der Schauseite des Pelz 
werkes nicht mit Stoffen überzogen. 
Wie gemeine Pelzwaren der Tarif-Nrn.305et) und306a) werden verzollt: Lamm 
felle und Pelle von totgehornen Lämmern, mit Ausnahme der gefärbten oder anders 
zubereiteten Felle, wie: Astrachan, Persianer etc.; Ziegenfelle (auch von der Angora 
ziege), Haus- und Wildkatzenfelle, Hasen- und Kaninchenfelle, Biber-, Hamster-, 
Dachs- und Oppossumfelle, Felle von der Zieselmaus und englischen Ratte, Pelz- 
wcrk vom Fuchs, Wolf, Hund, Schakal, Seehund, nordamerikanischen Bären, vom 
grauen, schwarzbraunen und schwarzen Bären, Felle von Rehen, Hirschen, Antilopen, 
Hyänen, Kalbsfelle, Rindshäute, Büffel-, Esel-, Pferde- und Schweinshäute. 
Wie feines Pelzwerk der Tarif-Nrn. 305 6) und 3066,) werden verzollt: Zobel-, 
Astrachan-, graues Eichhörnchen-, Marder-, Wiesel-, Beutelratte-, Fischotter- und 
andere ähnliche Tierfelle. 
Alles andere präparierte Pelzwerk wird wie feines Pelzwerk behandelt. 
• 
Zu Tarif-Nr. 306. Konfektionierte Kürschnerwaren, deren Außenseite aus anderen 
Materialien als Pelzwerk besteht, werden nach Tarif-Nrn. 405 bis 409 verzollt. 
XX. Kautschuk, Guttapercha und Waren daraus. 
307 
Kautschuk und Guttapercha, roh oder gereinigt (gegossen), in Masse .... 
f 
•ei 
308 
Kautschuk, nicht vulkanisiert, in Blättern, Tafeln, Platten oder Stäben, sowie 
vulkanisierte Kantscliukfädcn 
100 leg 
100-— 
309 
Elastische Gewebe: 
a) Stoffe, Bänder und Schnüre 
120’— 
b) konfektionierte Waren 
150-— 
Hieher gehören auch: Schuhelastik, sowie alle jene Waren, in welchen 
elastische Gewebe vorherrschen, wie Strumpfbänder, Hosenträger, elastische Bänder 
und Schnüre, Gürtel und andere ähnliche Artikel, auch in Verbindung mit 
anderen Materialien. 
310 
Gewebe, mit Kautschuk imprägniert oder getränkt oder mit Kautsckukeinlage . 
150 —
	        
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