Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

35 
6* 
Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
311 
Kleider, Konfektionswaren und andere Waren aus Kautschuk, mit imprägnierten 
oder bestrichenen Geweben .... 
100 hg 
300‘— 
312 
Schuhwaren aus Kautschuk: 
a) Galoschen 
J 
6 
o 
T“ri 
b) alle anderen 
V 
200 - —• 
313 
Schläuche, Kiemen, Ventil-Klappen und andere Waren aus weichem Kautschuk oder 
Guttapercha, rein oder gemischt, in Verbindung mit Geweben oder mit 
anderen ordinären Materialien 
y> 
i 
6 
o 
314 
Waren aus Hartgummi, wie: Knöpfe, Kämme,Zigarettenspitzen, Nadelbüchsen, Etuis 
und andere Waren, auch in Verbindung mit anderen gewöhnlichen Materialien 
n 
350'— 
315 
Zu Tarif-Nr. 307 bis 314: Balata und Balatawaren werden wie Kautschuk, 
Guttapercha, resp. wie Erzeugnisse daraus tarifiert. 
Zu Tarif-Nr. 307 bis 314: Alle Waren aus Kautschuk und Guttapercha in 
Verbindung mit solchen Materialien, welche einem höheren Zollsätze als wie 
Kauschuk und Guttapercha unterliegen, werden nach dem betreffenden Zollsätze dieser 
Materialien verzollt. Waren aus Guttapercha werden ebenso tarifiert wie Waren aus 
Kautschuk. 
XXL Seide und Seiden waren. 
Seide: 
a) in Kokons 
fl 
ei 
b) Rohseide, Flockseide, roh oder gekrempelt 
100 hg 
80 •— 
316 
Garne, einfach oder mehrdrähtig, auch gezwirnt, einschließlich Nähgarn aus 
natürlicher oder Kunstseide, auch in Verbindung mit anderen Textilstoffen: 
a) nicht gefärbt 
1 kg 
8- — 
b) gefärbt .... 
11 
12 - — 
317 
Ohne Taraabzug für die unmittelbaren Umschließungen. 
Gewebte und gewirkte Stoffe aus reiner Seide (einschließlich Foulard, Krepp 
und Tülle) oder in Verbindung mit Gold- und Silberfäden oder mit ver 
goldeten oder versilberten Metallfäden 
« 
12 - — 
318 
Gewebte und gewirkte Stoffe aus Halbseide (einschließlich Foulard, Krepp und 
Tülle) aber nicht in Verbindung mit Gold- oder Silberfäden oder mit ver 
goldeten oder versilberten Metallfäden 
n 
io-— 
319 
Samt und Plüsch aus Seide oder Halbseide 
57 
10-- 
320 
Decken, Vorhänge und Teppiche; 
a) aus reiner Seide oder in Verbindung mit Gold- oder Silberfäden, oder 
mit vergoldeten oder versilberten Metallfäden . 
fl 
15'- 
b) aus Halbseide 
» 
12‘ — 
321 
Schale, Sack-, Kopf- und Halstücher und andere ähnliche Gegenstände aus 
Seide oder Halbseide: 
n) gesäumt oder ungesäumt 
16’— 
b) gestickt, mit Spitzen- oder Fransenbesatz oder mit sonstigen Verzierungen, 
auch mit Fäden aus Edelmetall - 
v> 
20' —
	        
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