35
6*
Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
311
Kleider, Konfektionswaren und andere Waren aus Kautschuk, mit imprägnierten
oder bestrichenen Geweben ....
100 hg
300‘—
312
Schuhwaren aus Kautschuk:
a) Galoschen
J
6
o
T“ri
b) alle anderen
V
200 - —•
313
Schläuche, Kiemen, Ventil-Klappen und andere Waren aus weichem Kautschuk oder
Guttapercha, rein oder gemischt, in Verbindung mit Geweben oder mit
anderen ordinären Materialien
y>
i
6
o
314
Waren aus Hartgummi, wie: Knöpfe, Kämme,Zigarettenspitzen, Nadelbüchsen, Etuis
und andere Waren, auch in Verbindung mit anderen gewöhnlichen Materialien
n
350'—
315
Zu Tarif-Nr. 307 bis 314: Balata und Balatawaren werden wie Kautschuk,
Guttapercha, resp. wie Erzeugnisse daraus tarifiert.
Zu Tarif-Nr. 307 bis 314: Alle Waren aus Kautschuk und Guttapercha in
Verbindung mit solchen Materialien, welche einem höheren Zollsätze als wie
Kauschuk und Guttapercha unterliegen, werden nach dem betreffenden Zollsätze dieser
Materialien verzollt. Waren aus Guttapercha werden ebenso tarifiert wie Waren aus
Kautschuk.
XXL Seide und Seiden waren.
Seide:
a) in Kokons
fl
ei
b) Rohseide, Flockseide, roh oder gekrempelt
100 hg
80 •—
316
Garne, einfach oder mehrdrähtig, auch gezwirnt, einschließlich Nähgarn aus
natürlicher oder Kunstseide, auch in Verbindung mit anderen Textilstoffen:
a) nicht gefärbt
1 kg
8- —
b) gefärbt ....
11
12 - —
317
Ohne Taraabzug für die unmittelbaren Umschließungen.
Gewebte und gewirkte Stoffe aus reiner Seide (einschließlich Foulard, Krepp
und Tülle) oder in Verbindung mit Gold- und Silberfäden oder mit ver
goldeten oder versilberten Metallfäden
«
12 - —
318
Gewebte und gewirkte Stoffe aus Halbseide (einschließlich Foulard, Krepp und
Tülle) aber nicht in Verbindung mit Gold- oder Silberfäden oder mit ver
goldeten oder versilberten Metallfäden
n
io-—
319
Samt und Plüsch aus Seide oder Halbseide
57
10--
320
Decken, Vorhänge und Teppiche;
a) aus reiner Seide oder in Verbindung mit Gold- oder Silberfäden, oder
mit vergoldeten oder versilberten Metallfäden .
fl
15'-
b) aus Halbseide
»
12‘ —
321
Schale, Sack-, Kopf- und Halstücher und andere ähnliche Gegenstände aus
Seide oder Halbseide:
n) gesäumt oder ungesäumt
16’—
b) gestickt, mit Spitzen- oder Fransenbesatz oder mit sonstigen Verzierungen,
auch mit Fäden aus Edelmetall -
v>
20' —