43
Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
395
Wirk- und Strickwaren aus Flachs, Hanf und anderen nicht besonders be
nannten vegetabilischen Spinnstoffen, bloß znsammengeheftet, jedoch nicht
zusammengenäht
100 leg
400.—
Hieher gehören: Strümpfe und Socken, Gamaschen, Trikots, Unterleibchen,
Unterhosen, Handschuhe, Nachtmützen, Kapuzen, Fichus, Netzhauben, Pulswärmer,
auch verbunden oder verziert mit anderen Materialien, wie: Knöpfe, Bänder, Borten
(auch seidene) und andere ähnliche Zutaten, insoferne sie für den Gebrauchszweck
des Gegenstandes unentbehrlich sind.
396
Posamenteriewaren ans Hanf, Flachs und anderen vegetabilischen Spinnstoffen,
gebleicht, ungebleicht oder gefärbt
350.--
Hieher gehören: Knöpfe, Schnüre, Borten, Fransen und andere ähnliche Artikel.
397
Spitzen, Tülle und Stickereien aus Flachs, Hanf und anderen vegetabilischen
Spinnstoffen
«
600.—
Netzartige Gewebe in der Art von Spitzen werden wie die eigentlichen
Spitzen und Litzen verzollt.
1 398
Plüsch aus Phormium tenax und anderen vegetabilischen Spinnstoffen ....
i >5
100 —
399
Jutegewehe:
a) rohe Stoffe für Emballagen, Strohsäcke und dergl
i 55
15*—
b) gefärbt, zum Bedecken von Möbeln
55
45-—
400
Säcke aus Jutegeweben
V
20-—
401
Fertige Decken und Vorhänge aus Jute
55
60-■—
402
Bettvorleger und Teppiche aus Jute, fertige, glatt oder geknüpft
;
120-—
403
Wachstuch aus allen Spinnstoffen, geteert, getränkt und bestrichen mit Harz
und anderen Materialien:
a) für Emballagen, Wagendecken und Zelte, ferner Wachstuch für Sehiffs-
verkleidung und dergl .
55
20‘—
b) Linoleum und dergl. Bodenbelag
57
35--
c) Tischdecken, Wachstuch für Möbel und Buchbinderleinwand
55
70-—
d) für Unterlagen, in Stücken von verschiedener Form abgepaßt
75'—
e) Paus- und Malerleinwand
55
100-—
f) für medizinische Zwecke, sowie auch Seidentaffet
55
1
6
iC
404
Reise-, Lager- und Jagdutensilien aus Stoffen, mit Wachs getränkt oder nicht,
auch in Verbindung mit Holz, Leder und unedlen Metallen
55
100-—
Hieher gehören: Koffer und Reisesäcke aus Holz oder Pappe, mit Leinwand-
Überzug, mit oder ohne Ledergarnierung, Zelte und Feldgeräte, wie; Betten, Stühle
und andere ähnliche tragbare Gegenstände aus Holz, Ruten, biegsamen Zweigen, in
Verbindung mit Leder, Geweben oder unedlen Metallen; Reise- und Jagdflaschen
aus Glas oder Metall, mit Garn oder Stroh umflochten; Reisekürbe (Necessaires) mit
Ledergarnierung, Speisegeräte enthaltend, insofern letztere nur aus unedlen Metallen,
6*