Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

43 
Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
395 
Wirk- und Strickwaren aus Flachs, Hanf und anderen nicht besonders be 
nannten vegetabilischen Spinnstoffen, bloß znsammengeheftet, jedoch nicht 
zusammengenäht 
100 leg 
400.— 
Hieher gehören: Strümpfe und Socken, Gamaschen, Trikots, Unterleibchen, 
Unterhosen, Handschuhe, Nachtmützen, Kapuzen, Fichus, Netzhauben, Pulswärmer, 
auch verbunden oder verziert mit anderen Materialien, wie: Knöpfe, Bänder, Borten 
(auch seidene) und andere ähnliche Zutaten, insoferne sie für den Gebrauchszweck 
des Gegenstandes unentbehrlich sind. 
396 
Posamenteriewaren ans Hanf, Flachs und anderen vegetabilischen Spinnstoffen, 
gebleicht, ungebleicht oder gefärbt 
350.-- 
Hieher gehören: Knöpfe, Schnüre, Borten, Fransen und andere ähnliche Artikel. 
397 
Spitzen, Tülle und Stickereien aus Flachs, Hanf und anderen vegetabilischen 
Spinnstoffen 
« 
600.— 
Netzartige Gewebe in der Art von Spitzen werden wie die eigentlichen 
Spitzen und Litzen verzollt. 
1 398 
Plüsch aus Phormium tenax und anderen vegetabilischen Spinnstoffen .... 
i >5 
100 — 
399 
Jutegewehe: 
a) rohe Stoffe für Emballagen, Strohsäcke und dergl 
i 55 
15*— 
b) gefärbt, zum Bedecken von Möbeln 
55 
45-— 
400 
Säcke aus Jutegeweben 
V 
20-— 
401 
Fertige Decken und Vorhänge aus Jute 
55 
60-■— 
402 
Bettvorleger und Teppiche aus Jute, fertige, glatt oder geknüpft 
; 
120-— 
403 
Wachstuch aus allen Spinnstoffen, geteert, getränkt und bestrichen mit Harz 
und anderen Materialien: 
a) für Emballagen, Wagendecken und Zelte, ferner Wachstuch für Sehiffs- 
verkleidung und dergl . 
55 
20‘— 
b) Linoleum und dergl. Bodenbelag 
57 
35-- 
c) Tischdecken, Wachstuch für Möbel und Buchbinderleinwand 
55 
70-— 
d) für Unterlagen, in Stücken von verschiedener Form abgepaßt 
75'— 
e) Paus- und Malerleinwand 
55 
100-— 
f) für medizinische Zwecke, sowie auch Seidentaffet 
55 
1 
6 
iC 
404 
Reise-, Lager- und Jagdutensilien aus Stoffen, mit Wachs getränkt oder nicht, 
auch in Verbindung mit Holz, Leder und unedlen Metallen 
55 
100-— 
Hieher gehören: Koffer und Reisesäcke aus Holz oder Pappe, mit Leinwand- 
Überzug, mit oder ohne Ledergarnierung, Zelte und Feldgeräte, wie; Betten, Stühle 
und andere ähnliche tragbare Gegenstände aus Holz, Ruten, biegsamen Zweigen, in 
Verbindung mit Leder, Geweben oder unedlen Metallen; Reise- und Jagdflaschen 
aus Glas oder Metall, mit Garn oder Stroh umflochten; Reisekürbe (Necessaires) mit 
Ledergarnierung, Speisegeräte enthaltend, insofern letztere nur aus unedlen Metallen, 
6*
	        
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