Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

43

Tarif-Nr.

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

395

Wirk-  und  Strickwaren  aus  Flachs,  Hanf  und  anderen  nicht  besonders  benannten ­
  vegetabilischen  Spinnstoffen,  bloß  znsammengeheftet,  jedoch  nicht
zusammengenäht

100  leg

400.—

Hieher  gehören:  Strümpfe  und  Socken,  Gamaschen,  Trikots,  Unterleibchen,
Unterhosen,  Handschuhe,  Nachtmützen,  Kapuzen,  Fichus,  Netzhauben,  Pulswärmer,
auch  verbunden  oder  verziert  mit  anderen  Materialien,  wie:  Knöpfe,  Bänder,  Borten
(auch  seidene)  und  andere  ähnliche  Zutaten,  insoferne  sie  für  den  Gebrauchszweck
des  Gegenstandes  unentbehrlich  sind.

396

Posamenteriewaren  ans  Hanf,  Flachs  und  anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen,
gebleicht,  ungebleicht  oder  gefärbt

350.--Hieher

  gehören:  Knöpfe,  Schnüre,  Borten,  Fransen  und  andere  ähnliche  Artikel.

397

Spitzen,  Tülle  und  Stickereien  aus  Flachs,  Hanf  und  anderen  vegetabilischen
Spinnstoffen

«

600.—

Netzartige  Gewebe  in  der  Art  von  Spitzen  werden  wie  die  eigentlichen
Spitzen  und  Litzen  verzollt.

1  398

Plüsch  aus  Phormium  tenax  und  anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen  ....

i  >5

100  —

399

Jutegewehe:

a)  rohe  Stoffe  für  Emballagen,  Strohsäcke  und  dergl

i  55

15*—

b)  gefärbt,  zum  Bedecken  von  Möbeln

55

45-—

400

Säcke  aus  Jutegeweben

V

20-—

401

Fertige  Decken  und  Vorhänge  aus  Jute

55

60-■—

402

Bettvorleger  und  Teppiche  aus  Jute,  fertige,  glatt  oder  geknüpft

;

120-—

403

Wachstuch  aus  allen  Spinnstoffen,  geteert,  getränkt  und  bestrichen  mit  Harz
und  anderen  Materialien:

a)  für  Emballagen,  Wagendecken  und  Zelte,  ferner  Wachstuch  für  Sehiffsverkleidung
  und  dergl  .

55

20‘—

b)  Linoleum  und  dergl.  Bodenbelag

57

35--c)

  Tischdecken,  Wachstuch  für  Möbel  und  Buchbinderleinwand

55

70-—

d)  für  Unterlagen,  in  Stücken  von  verschiedener  Form  abgepaßt

75'—

e)  Paus-  und  Malerleinwand

55

100-—

f)  für  medizinische  Zwecke,  sowie  auch  Seidentaffet

55

1
6
iC

404

Reise-,  Lager-  und  Jagdutensilien  aus  Stoffen,  mit  Wachs  getränkt  oder  nicht,
auch  in  Verbindung  mit  Holz,  Leder  und  unedlen  Metallen

55

100-—

Hieher  gehören:  Koffer  und  Reisesäcke  aus  Holz  oder  Pappe,  mit  Leinwand-Überzug,
  mit  oder  ohne  Ledergarnierung,  Zelte  und  Feldgeräte,  wie;  Betten,  Stühle
und  andere  ähnliche  tragbare  Gegenstände  aus  Holz,  Ruten,  biegsamen  Zweigen,  in
Verbindung  mit  Leder,  Geweben  oder  unedlen  Metallen;  Reise-  und  Jagdflaschen
aus  Glas  oder  Metall,  mit  Garn  oder  Stroh  umflochten;  Reisekürbe  (Necessaires)  mit
Ledergarnierung,  Speisegeräte  enthaltend,  insofern  letztere  nur  aus  unedlen  Metallen,

6*
            
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