Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

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i 
Tarif-Nr. j 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
Bein oder Glas bestehen, Wenn die Speisegeräte aus einem kostbareren Materiale 
bestehen, so werden sie nach ihrer Beschaffenheit separat verzollt. 
Zu Tarif-Klasse XXIV. Die Anmerkungen am Schlüsse der Klasse XXIII gelten 
auch für diese Klasse. 
Zu Tarif-Klasse XXI, XXII, XXIII und XXIV. Für Brettchen und Pappen 
deckel, auf welchen Stoffe, Spitzen, Bänder etc. aufgewickelt sind, wird keine Tara 
in Abzug gebracht. 
XXV. Kleidungen, Wäsche und Putzwaren, mit Ausnahme von solchen 
ans Papier, Leder, Kautschuk oder Wachstuch. 
405 
Kleidungen und Wäsche aus Wollstoffen 
1 Zweifach. Zoll 
| des Stoffes 
406 
Kleidungen und Wäsche aus baumwollenen Stoffen 
— 
1 Vierfach. Zoll 
| des Stoffes 
407 
Kleidungen und Wäsche aus Leinen- und Hanfgeweben 
— 
| Vierfach. Zoll 
1 des Stoffes 
408 
Kleidungen und Wäsche aus Jute, Abaka, Phormium tenax, Aloe und anderen 
Spinnstoffen 
— 
1 Vierfach. Zoll 
( des Stoffes 
409 
Kleidungen und Wäsche aus reiner Seide oder aus Seide in Verbindung mit 
änderen Spinnstoffen, sowie auch mit Metallfäden aller Art; Meßgewänder 
— 
1 Zweifach.Zoll 
.( des Stoffes 
Nach dieser Tarif-Nr. werden auch Konfektionswaren aus künstlicher 
Seide verzollt. 
410 
Krawatten ans Stoffen aller Art, ganz oder teilweise fertiggestellt 
— 
1 Dreifach. Zoll 
des Stoffes 
Zu Tarif-Nr. 405—410: Als Grundlage für die Verzollung von Kleidern, 
Wäsche und Kravatten dient jener Stoff, aus welchem die Schauseite der Ware 
besteht. Spitzen, Tüll, Schnüre, Posamenterie-Artikel u. dgl., mit welchen fertige 
Konfektionswaren und Kravatten garniert sind, werden zusammen mit den fertigen 
Waren verzollt. Fertige Konfektionswaren und Kravatten aus verschiedenen Stoffen 
und Materialien werden nach dem am höchsten tarifierten Stoffe verzollt. 
Bloß angeschnittene, nicht zusainmengenahte Waren werden wie fertige 
Konfektions- und Putzwaren verzollt. 
411 
Künstliche Blumen und Teile derselben; Sehmuckfedeni aller Art, zugerichtete, 
sowie Waren daraus; Modeartikel, anderswo nicht genannt 
1 hg 
25-— 
XXVI. Metalle und Metallvvaren. 
412 
Erze aller Art. . . . 
fr( 
3i 
413 
Metalle iu Blöcken, Platten, Draht, Stäben und allen anderen Formen, mit 
Ausnahme der besonders benannten 
fr« 
)i 
414 
Metallegierungen; 
a) aus edlen Metallen .... 
100 hg 
100-— 
h) aus unedlen Metallen 
51 
io-— 
415 
Massive Erzeugnisse aus Gold, Silber, Platin und verschiedenen Legierungen 
dieser Metalle, ohne Verzierung mit Edelsteinen: 
a) aus Gold, Platin und deren Legierungen 
1 hg 
20.— 
h) aus Silber, auch vergoldet 
5 —
	        
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