44
i
Tarif-Nr. j
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
Bein oder Glas bestehen, Wenn die Speisegeräte aus einem kostbareren Materiale
bestehen, so werden sie nach ihrer Beschaffenheit separat verzollt.
Zu Tarif-Klasse XXIV. Die Anmerkungen am Schlüsse der Klasse XXIII gelten
auch für diese Klasse.
Zu Tarif-Klasse XXI, XXII, XXIII und XXIV. Für Brettchen und Pappen
deckel, auf welchen Stoffe, Spitzen, Bänder etc. aufgewickelt sind, wird keine Tara
in Abzug gebracht.
XXV. Kleidungen, Wäsche und Putzwaren, mit Ausnahme von solchen
ans Papier, Leder, Kautschuk oder Wachstuch.
405
Kleidungen und Wäsche aus Wollstoffen
1 Zweifach. Zoll
| des Stoffes
406
Kleidungen und Wäsche aus baumwollenen Stoffen
—
1 Vierfach. Zoll
| des Stoffes
407
Kleidungen und Wäsche aus Leinen- und Hanfgeweben
—
| Vierfach. Zoll
1 des Stoffes
408
Kleidungen und Wäsche aus Jute, Abaka, Phormium tenax, Aloe und anderen
Spinnstoffen
—
1 Vierfach. Zoll
( des Stoffes
409
Kleidungen und Wäsche aus reiner Seide oder aus Seide in Verbindung mit
änderen Spinnstoffen, sowie auch mit Metallfäden aller Art; Meßgewänder
—
1 Zweifach.Zoll
.( des Stoffes
Nach dieser Tarif-Nr. werden auch Konfektionswaren aus künstlicher
Seide verzollt.
410
Krawatten ans Stoffen aller Art, ganz oder teilweise fertiggestellt
—
1 Dreifach. Zoll
des Stoffes
Zu Tarif-Nr. 405—410: Als Grundlage für die Verzollung von Kleidern,
Wäsche und Kravatten dient jener Stoff, aus welchem die Schauseite der Ware
besteht. Spitzen, Tüll, Schnüre, Posamenterie-Artikel u. dgl., mit welchen fertige
Konfektionswaren und Kravatten garniert sind, werden zusammen mit den fertigen
Waren verzollt. Fertige Konfektionswaren und Kravatten aus verschiedenen Stoffen
und Materialien werden nach dem am höchsten tarifierten Stoffe verzollt.
Bloß angeschnittene, nicht zusainmengenahte Waren werden wie fertige
Konfektions- und Putzwaren verzollt.
411
Künstliche Blumen und Teile derselben; Sehmuckfedeni aller Art, zugerichtete,
sowie Waren daraus; Modeartikel, anderswo nicht genannt
1 hg
25-—
XXVI. Metalle und Metallvvaren.
412
Erze aller Art. . . .
fr(
3i
413
Metalle iu Blöcken, Platten, Draht, Stäben und allen anderen Formen, mit
Ausnahme der besonders benannten
fr«
)i
414
Metallegierungen;
a) aus edlen Metallen ....
100 hg
100-—
h) aus unedlen Metallen
51
io-—
415
Massive Erzeugnisse aus Gold, Silber, Platin und verschiedenen Legierungen
dieser Metalle, ohne Verzierung mit Edelsteinen:
a) aus Gold, Platin und deren Legierungen
1 hg
20.—
h) aus Silber, auch vergoldet
5 —