63
Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
V. Textilwaren.
26
Wolle, gewaschen und ungewaschen
v. Werte
12%
27
Flachs und Hanf, roh ....
7?
10%
28
Stricke und Seilerwaren jeder Art mit Ausnahme von Bindfaden
75
25%
29
Leinen- und Hanfgarne
77
10%
30
Leinen- und Hanfgewebe
57
10%
Zu Tarif-Nr. 29 und 30: Enthalten die Garne, beziehungsweise Gewebe noch
anderes Material (Schaf- oder Baumwolle u. s. w.), so unterliegen sie einem Wert
zölle von 14 Perzent.
31
Tuche und Stoffe aus Wolle, im Gewichte von mehr als 400 g per Quadratmeter
n
18%
32
Merino und Kaschmir, einfarbig, aus reiner Wolle, im Gewichte von unter 400 g
per Quadratmeter
77
12%
33
Konfektionierte Kleidungen, deren Materiale auf der Schauseite überwiegend
aus Geweben von reiner oder gemischter Wolle besteht
100 Icy netto
300--
Konfek ionierte Kleidungen, welche nicht unter diese Tarif-Nr. fallen, ebenso
wie Wäschewaren jeder Art, Hüte und verschiedene Konfektionen für den unmittel
baren Gebrauch werden nach Tarif-Nr. 73 behandelt.
34
Jutegewebe
v. Werte
12%
35
Jutesäcke
57
10%
36
Filz- und Strohhüte . . . .
i ”
12%
Filz- und Strohhüte, deren Garnitur (Blumen, Federn, Spitzen, Bänder, Glas
perlen u. s. w.) die Fasson an Wert übertrifft, werden mit 14% vom Werte verzollt.
37
Leonische Drähte und Flitter, auch in Verbindung mit Spinnstoffen .....
77
10%
VI. Zement, Kalk, Ton- und Glaswaren.
38
Zement und hydraulischer Kalk
77
10%
39
Kalk, gewöhnlicher
7)
12%
40
Ziegel, Dachziegel, Bodenbelagplatten und Röhren, irdene
| 7)
12%
41
Töpferwaren aller Art
75
12%
42
Porzellan- und Fayencewaren
n
12%
Diese Waren in Verbindung mit anderen Materialien, wie Metall, Holz u, a.,
unterliegen einem 14%igen Wertzölle.
43
Fensterglas
7?
20%
44
Glaswaren aller Art .
77
12%