Object : Beiträge zur Lehre von den Lohnformen

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tung,  durch  die  die  Uebervorteilung  vermieden  oder  aber  paralysiert ­
  werden  könnte?
Soll  sich  die  Beantwortung  dieser  Fragen  nicht  in  Einzelheiten ­
  verlieren,  so  wird  man  sich  zunächst  daran  halten  müssen,
dass  eine  der  Grundursachen  ungünstiger  zerrütteter  Lebensverhältnisse ­
  der  Arbeiter  ist:  die  Bildung  des  Arbeitsentgeltes  im
freien  Arbeitsmarktverkehr  mit  geringer  oder  gar  keiner
Berücksichtigung  der  Existenzsicherung,  mit  anderen ­
  Worten  die  völlige  Haltlosigkeit  des  Arbeitereinkommens ­
  unter  dem  Einflüsse  der  nächsten  wie  auch  der
fernsten  Konjunkturschwankungen.
Der  Begriff  Existenzsicherung  umfasst  aber  verschiedenes;
verschiedene  Voraussetzungen  müssen  durch  den  Inhalt  des  Arbeitsverhältnisses ­
  erfüllt  sein,  wenn  es  die  Grundlage  einer  gesicherten ­
  Existenz  bilden  soll.
In  erster  Linie  kommen  die  Gegenwartbedürfnisse  in  Betracht,
es  muss  das  Arbeitsentgelt  ein  gewisses  Ausmass  von  Einkommen
schaffen  und  damit  eine  gewisse  Lebensführung  ermöglichen.  Die
Höhe  des  Lohnes,  selbstverständlich  ein  Problem  an  und
für  sich,  ist  also  vom  Gesichtspunkte  der  Existenzsicherung  ein
qualifiziertes  Problem  für  die  Gemeinwirtschaften  als  Arbeitgeber 1 ).
Diese  sind  in  erster  Reihe  berufen,  Träger  des  Minimallohngedankens ­
  zu  werden.
Aber  fast  noch  wichtiger  als  diese  Seite  der  Existenzsicherung
ist  die  Sicherung  einer  gewissen  Dauer  des  Arbeitseinkommens, ­
  beziehungsweise  des  Arbeitsverhältnisses.  Und  da
muss  nun  gesagt  werden,  dass  bei  wenigen  Arbeitsverhältnissen
so  wie  bei  denjenigen  öffentlicher  Gemeinwirtschaften  die  Grundlage ­
  des  Arbeitsverhältnisses,  das  ist  der  Bestand  einer  Produktionsoder ­
  Verkehrsanstalt  oder  einer  sonstigen  Bedarfsbefriedigungsunternehmung, ­
  auf  lange  Dauer  gesichert  ist.  Darnach  steht  also  auch
ausser  Frage,  dass  die  Gemeinwirtschaften  wie  kein  anderer
Arbeitgeber  die  Voraussetzung  erfüllen,  die  eine  vollständigere
Sicherung  der  Existenz  des  Arbeiters  ermöglicht:  die  Kontinuität ­
  des  Betriebes  einer  gemeinwirtschaftlichen  Unternehmung
oder  eines  Verwaltungszweiges,  der  Zeit  nach  und  in  der  Regel
auch  hinsichtlich  des  Umfanges,  in  dem  Arbeitskräfte  beschäftigt
werden,  wenigstens  insoweit  keine  Verminderung  in  diesem  Umi)
  Vgl.  darüber  meine  Lohnpolitik  und  Lohntheorie,  III.  Abschnitt  und  V.  Abschnitt, ­
  S.  377—397.

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