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tung, durch die die Uebervorteilung vermieden oder aber paralysiert
werden könnte?
Soll sich die Beantwortung dieser Fragen nicht in Einzelheiten
verlieren, so wird man sich zunächst daran halten müssen,
dass eine der Grundursachen ungünstiger zerrütteter Lebensverhältnisse
der Arbeiter ist: die Bildung des Arbeitsentgeltes im
freien Arbeitsmarktverkehr mit geringer oder gar keiner
Berücksichtigung der Existenzsicherung, mit anderen
Worten die völlige Haltlosigkeit des Arbeitereinkommens
unter dem Einflüsse der nächsten wie auch der
fernsten Konjunkturschwankungen.
Der Begriff Existenzsicherung umfasst aber verschiedenes;
verschiedene Voraussetzungen müssen durch den Inhalt des Arbeitsverhältnisses
erfüllt sein, wenn es die Grundlage einer gesicherten
Existenz bilden soll.
In erster Linie kommen die Gegenwartbedürfnisse in Betracht,
es muss das Arbeitsentgelt ein gewisses Ausmass von Einkommen
schaffen und damit eine gewisse Lebensführung ermöglichen. Die
Höhe des Lohnes, selbstverständlich ein Problem an und
für sich, ist also vom Gesichtspunkte der Existenzsicherung ein
qualifiziertes Problem für die Gemeinwirtschaften als Arbeitgeber 1 ).
Diese sind in erster Reihe berufen, Träger des Minimallohngedankens
zu werden.
Aber fast noch wichtiger als diese Seite der Existenzsicherung
ist die Sicherung einer gewissen Dauer des Arbeitseinkommens,
beziehungsweise des Arbeitsverhältnisses. Und da
muss nun gesagt werden, dass bei wenigen Arbeitsverhältnissen
so wie bei denjenigen öffentlicher Gemeinwirtschaften die Grundlage
des Arbeitsverhältnisses, das ist der Bestand einer Produktionsoder
Verkehrsanstalt oder einer sonstigen Bedarfsbefriedigungsunternehmung,
auf lange Dauer gesichert ist. Darnach steht also auch
ausser Frage, dass die Gemeinwirtschaften wie kein anderer
Arbeitgeber die Voraussetzung erfüllen, die eine vollständigere
Sicherung der Existenz des Arbeiters ermöglicht: die Kontinuität
des Betriebes einer gemeinwirtschaftlichen Unternehmung
oder eines Verwaltungszweiges, der Zeit nach und in der Regel
auch hinsichtlich des Umfanges, in dem Arbeitskräfte beschäftigt
werden, wenigstens insoweit keine Verminderung in diesem Umi)
Vgl. darüber meine Lohnpolitik und Lohntheorie, III. Abschnitt und V. Abschnitt,
S. 377—397.
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