Berechnung des Mindergeldwertes der Düngemittel bei Mindergehalt.
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ß) Für das Kali-Ammoniak-Superphosphat stellt sich die Berechnung wie folgt:
10% lösliche Phosphorsäure sind wert 10 x 0,40 = 4,00 M., 3% Kali = 3x0,20
= 0,60 M. Die Summe 4,00 + 0,60 = 4,60 M, von 10,60 M. Gesamtpreis abgezogen,
10,60 — 4,60 = 6,00 M. ist Bestwert für 5 % Stickstoff, also kostet 1 kg des letzteren 1,20 M.
Hieraus ergibt sich der Geldwert der gelieferten Ware nach dem Befunde:
für Stickstoff 5,11 x 1,20 = 6,13 M.,
„ lösliche Phosphorsäure 9,05 x 0,40 = 3,62 „
„ Kali 2,71x0,20 = 0,54 „
im ganzen 10,29 M.,
d. h. statt 10,60 M. sind nur 10,29 M. für 100 kg zu zahlen.
4. Knochenmehl. Das Knochenmehl setzt sich aus mit Leimsubstanz durch
wachsenem Kalkphosphat zusammen. Hier gibt es für den Stickstoff und die Phosphor
säure im getrennten Zustande keine Einzelpreise. Man muß daher bei einem Mindergehalt
entweder yon dem Preise des Stickstoffs in einem ähnlichen Düngemittel, z. B. Horumehl,
worin ebenfalls nur der Stickstoff als wertbestimmend angesehen wird, ausgehen, oder
inan legt für die Phosphorsäure einen hypothetischen Wert, der zwischen dem der unlös
lichen und wasserlöslichen Phosphorsäure liegt, zugrunde, berechnet hiernach den Geld
wert dieses Bestandteiles und verrechnet den Best auf den anderen Bestandteil.
Angenommen ein Knochenmehl mit einer Garantie von 4,50 % Stickstoff und 20%
Phosphorsäure ist zu 11.00 M. für 100 kg verkauft, die Untersuchung der gelieferten Ware
aber hat 3,96 % Stickstoff und 20,98 % Phosphorsäure ergeben.
Wenn Hornmehl-Stickstoff zurzeit etwa 1,00 M. für 1 kg kostet, so sind die garan
tierten 4,50 % Knochenmehl-Stickstoff 1,00 x 4,50 = 4,50 M. wert; es bleiben also
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11,00 — 4,60 = 6,50 M. für 20% Phosphorsäure oder für 1 % == 0j33 M. übrig.
Die gelieferte Ware ist hiernach für 100 kg wert;
für Stickstoff 3,96 x 1,00 = 4.40 M.,
„ Phosphorsäure 20,98 x 0,33 = 6,92 „
im ganzen 10,88 M.
Oder man nimmt für Phosphorsäure einen hypothetischen Wert z. B, 0,30 M.
kg an und berechnet nach der Garantie und dem Preise den Wert des Stickstoffs.
Auf diese Weise sind 20 kg Phosphorsäure 6,00 M. wert; diese von 11,00
• • ---* .. M i e nn m aüe/„ Stickstoff, also sind
für
M.
für
abgezogen, als"o“ 11,00 - 6,00 = 6,00, bleibt 5,00 M. für ifi
1 kg Stickstoff = 5 ^ 3 = 1,H M, zu berechnen.
4,o -tnn ksr Geldwert.
Die gelieferte Ware hat demnach u g gß i,H = 4,40 M.,
für Stickstoff 20,98 X 0.30 = 6,29 „ _
„ Phosphorsäure ••••'■ Summe 10,69 M.,
d - h, statt 11,00 M. sind nur 10,69 M. für 1«° ^^“^ zu fordern, daß der fehlende
Bei Knochenmehl empfiehlt sid an Phosphorsäure ausgeg
Stickstoff nur bis zu 0,5 % durch ^n^yen nimmt die Phosphorsaure in dem
werden darf; denn bei den entlohnten Knochen ^ mehr als gleichwertig mit
Maße zu, als der Stickstoff abnimmt. P iese ^“ werden, weil die Wirkung des Knochen-
dem nicht entleimten Normalknochenmehl angeseh . g mehr Leim auf das mit ihm
fehles überhaupt zweifellos um so besser um LÖBung des letzteren wird durch
durchwachsene Kalkphosphat entfallt, denn hieran igt desto schneller »i
Fäulnis des Leimes bewirkt, und je größer der Geha
Paulnis verlaufen. 1 ) nTnft8T) hosphatmehl wird entweder nach dem
, 5. Thomasphosphatmehl. Das i .. u er phosphorsäure als Grum ag
at an Gesamt-oder an Zitronensäure os durchwachsenen Leim, nicht
■) Dieses •*, « «, *. »» +
> die in Form von Hornmehl, Fleisch usw.