254
Futtermittel.
Im übrigen handelt es sich bei dem Keimkastenverfahren insbesondere darum,
auf einem leicht ausführbaren Wege festzustellen, ob ein Futtermittel in feuchter
Wärme das allgemeine Verhalten seiner Art zeigt, oder ob es wesentlich in auffallender
oder verdächtiger Weise davon abweicht. Wenn dies der Fall ist, so wird
es oft gerechtfertigt sein, einige Vorsicht bei der Verwendung der Futtermittel zu
empfehlen, unter Umständen auch von ihr ganz abzuraten. Weitere allgemeine Regeln
lassen sich vorläufig nicht aufstellen. Die Verwertung des Verfahrens für die Beurteilung
der Beschaffenheit muß dem Sachverständigen überlassen bleiben und wird
auch diesem nur möglich sein, wenn er durch öftere Untersuchung von Futtermitteln
derselben Art eine grundlegende Erfahrung in dieser Richtung sich erworben hat.
Auf eine Feststellung etwaiger schädlichen pathogenen Bakterienarten wird sich der
untersuchende Chemiker in der Regel nicht einlassen können, wohl aber unter Umständen
sich auf Grund seiner Voruntersuchung veranlaßt sehen, einen Bakteriologen
von Fach um eine weitere eingehende Untersuchung anzugehen.
B. Untersuchung der Futtermittel im besonderen.
I. Grün- und Rauhfutter.
1. Probenahme. Wenn die zur Untersuchung zu verwendende Probe der mittleren
Beschaffenheit eines größeren Haufens oder Vorrates möglichst nahe entsprechen soll,
so läßt man die ganze Futtermasse umstechen und nimmt von verschiedenen Stellen
des Vorrates jedesmal eine Hand voll heraus, im ganzen 10—20 und mehr Einzelproben.
Die so entnommene größere Menge des Futters wird tunlichst gemischt, entweder
vom Einsender oder im Laboratorium auf der Häcksellade zu feinem Häcksel zerschnitten
und der Häcksel gehörig durcheinandergemengt, bevor man zu der Probenahme
für die Analyse schreitet; hierzu genügt etwa 1 / 2 —1 kg.
Von Grünfutter ist eine größere Menge in natürlichem Zustande —■ um eine
größere Wasserverdunstung zu vermeiden — erforderlich, nämlich 5—10 kg. Das
Zerschneiden zu Häcksel wird im Laboratorium vorgenommen.
Bei genauen Fütterungsversqchen muß man von dem betreffenden, den Tieren--zugewogenen
Futter während der ganzen Dauer der Fütterungszeit alltäglich bezw. alle
2 oder 3 Tage eine Hand voll (besser noch jedesmal einen aliquoten Teil) zurücklegen,
vor Staub und Wasserverlust usw. bewahrt aufhehen und dann später das Ganze zu feinem
Häcksel zerschneiden, um daraus die für die Untersuchung bestimmte Probe zu entnehmen.
Oder wenn es sich um ein gleichmäßiges lufttrocknes Futter handelt, welches bei der Aufbewahrung
keine Änderung erleidet, so kann man auch die täglichen Puttermengen für die
ganze Fütterungszeit abwägen, in besonderen, vor Verunreinigung geschützten Behältern
aufbewahren und die zur Untersuchung dienende Mittelprobe sofort mit abwägen. Oftmals
wird es zweckmäßig sein, die fein zerschnittene Masse zunächst mittels Siebe in verschiedene
Teile zu zerlegen und von jedem Teil eine aliquote Menge abzuwägen.
2. Zerkleinerung und Wasser-Bestimmung. Von dem feinen Häcksel wird
eine bestimmte Gewichtsmenge (also bei Trockenfutter etwa 500—1000 g, bei Grünfutter
4000—5000 g) abgewogen, auf Hürden mit Papierunterlage in dünner Schicht
ausgebreitet, in einem Lufttrockenschrank 1 ) bei etwa 50—60° so lange vorgetrooknet,
bis die Masse bröcklig und spröde geworden ist und mit der Schrotmühle gemahlen
bezw. gepulvert werden kann. Alsdann nimmt man die Hürden heraus, läßt das
getrocknete Futter einige Stunden an der Luft liegen, damit es bei gewöhn-1)
In den agj-ik.-chem. Laboratorien hat man für den Zweck große, 1,5 m hohe,
70—80 cm tiefe und breite Trockensohränke, welche durch einen um die Feuerung gelegten
Luftkanal (event. auch durch Gasflamme) oder durch Wasserdampf mittels Heizrippenkörper
oder Heizschlangen erwärmt werden.