Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Futtermittel.

Im  übrigen  handelt  es  sich  bei  dem  Keimkastenverfahren  insbesondere  darum,
auf  einem  leicht  ausführbaren  Wege  festzustellen,  ob  ein  Futtermittel  in  feuchter
Wärme  das  allgemeine  Verhalten  seiner  Art  zeigt,  oder  ob  es  wesentlich  in  auffallender ­
  oder  verdächtiger  Weise  davon  abweicht.  Wenn  dies  der  Fall  ist,  so  wird
es  oft  gerechtfertigt  sein,  einige  Vorsicht  bei  der  Verwendung  der  Futtermittel  zu
empfehlen,  unter  Umständen  auch  von  ihr  ganz  abzuraten.  Weitere  allgemeine  Regeln
lassen  sich  vorläufig  nicht  aufstellen.  Die  Verwertung  des  Verfahrens  für  die  Beurteilung ­
  der  Beschaffenheit  muß  dem  Sachverständigen  überlassen  bleiben  und  wird
auch  diesem  nur  möglich  sein,  wenn  er  durch  öftere  Untersuchung  von  Futtermitteln
derselben  Art  eine  grundlegende  Erfahrung  in  dieser  Richtung  sich  erworben  hat.
Auf  eine  Feststellung  etwaiger  schädlichen  pathogenen  Bakterienarten  wird  sich  der
untersuchende  Chemiker  in  der  Regel  nicht  einlassen  können,  wohl  aber  unter  Umständen ­
  sich  auf  Grund  seiner  Voruntersuchung  veranlaßt  sehen,  einen  Bakteriologen
von  Fach  um  eine  weitere  eingehende  Untersuchung  anzugehen.
B.  Untersuchung  der  Futtermittel  im  besonderen.
I.  Grün-  und  Rauhfutter.
1.  Probenahme.  Wenn  die  zur  Untersuchung  zu  verwendende  Probe  der  mittleren
Beschaffenheit  eines  größeren  Haufens  oder  Vorrates  möglichst  nahe  entsprechen  soll,
so  läßt  man  die  ganze  Futtermasse  umstechen  und  nimmt  von  verschiedenen  Stellen
des  Vorrates  jedesmal  eine  Hand  voll  heraus,  im  ganzen  10—20  und  mehr  Einzelproben.
Die  so  entnommene  größere  Menge  des  Futters  wird  tunlichst  gemischt,  entweder
vom  Einsender  oder  im  Laboratorium  auf  der  Häcksellade  zu  feinem  Häcksel  zerschnitten ­
  und  der  Häcksel  gehörig  durcheinandergemengt,  bevor  man  zu  der  Probenahme ­
  für  die  Analyse  schreitet;  hierzu  genügt  etwa  1 / 2 —1  kg.
Von  Grünfutter  ist  eine  größere  Menge  in  natürlichem  Zustande  —■  um  eine
größere  Wasserverdunstung  zu  vermeiden  —  erforderlich,  nämlich  5—10  kg.  Das
Zerschneiden  zu  Häcksel  wird  im  Laboratorium  vorgenommen.
Bei  genauen  Fütterungsversqchen  muß  man  von  dem  betreffenden,  den  Tieren--zugewogenen
  Futter  während  der  ganzen  Dauer  der  Fütterungszeit  alltäglich  bezw.  alle
2  oder  3  Tage  eine  Hand  voll  (besser  noch  jedesmal  einen  aliquoten  Teil)  zurücklegen,
vor  Staub  und  Wasserverlust  usw.  bewahrt  aufhehen  und  dann  später  das  Ganze  zu  feinem
Häcksel  zerschneiden,  um  daraus  die  für  die  Untersuchung  bestimmte  Probe  zu  entnehmen.
Oder  wenn  es  sich  um  ein  gleichmäßiges  lufttrocknes  Futter  handelt,  welches  bei  der  Aufbewahrung ­
  keine  Änderung  erleidet,  so  kann  man  auch  die  täglichen  Puttermengen  für  die
ganze  Fütterungszeit  abwägen,  in  besonderen,  vor  Verunreinigung  geschützten  Behältern
aufbewahren  und  die  zur  Untersuchung  dienende  Mittelprobe  sofort  mit  abwägen.  Oftmals
wird  es  zweckmäßig  sein,  die  fein  zerschnittene  Masse  zunächst  mittels  Siebe  in  verschiedene ­
  Teile  zu  zerlegen  und  von  jedem  Teil  eine  aliquote  Menge  abzuwägen.
2.  Zerkleinerung  und  Wasser-Bestimmung.  Von  dem  feinen  Häcksel  wird
eine  bestimmte  Gewichtsmenge  (also  bei  Trockenfutter  etwa  500—1000  g,  bei  Grünfutter ­
  4000—5000  g)  abgewogen,  auf  Hürden  mit  Papierunterlage  in  dünner  Schicht
ausgebreitet,  in  einem  Lufttrockenschrank 1 )  bei  etwa  50—60°  so  lange  vorgetrooknet,
bis  die  Masse  bröcklig  und  spröde  geworden  ist  und  mit  der  Schrotmühle  gemahlen
bezw.  gepulvert  werden  kann.  Alsdann  nimmt  man  die  Hürden  heraus,  läßt  das
getrocknete  Futter  einige  Stunden  an  der  Luft  liegen,  damit  es  bei  gewöhn-1)
  In  den  agj-ik.-chem.  Laboratorien  hat  man  für  den  Zweck  große,  1,5  m  hohe,
70—80  cm  tiefe  und  breite  Trockensohränke,  welche  durch  einen  um  die  Feuerung  gelegten ­
  Luftkanal  (event.  auch  durch  Gasflamme)  oder  durch  Wasserdampf  mittels  Heizrippenkörper ­
  oder  Heizschlangen  erwärmt  werden.
            
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