Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Mikroskopische  Untersuchung-,

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nach  unten  in  eine  Spitze  mit  einer  überaus  feinen  Öffnung  endigt  (vergl,
Big.  45).  In  das  Erlenmeyer-Kölbchen  bringt  man  einige  kleine  Löffel  voll
Kaliumpermanganat,  in  die  Röhre  starke  (25°/ 0 -ige)  Salzsäure.  Während  des
Tropfens  und  noch  etwas  länger  findet  eine  lebhafte  Chlorentwiokelung  statt,  die
für  die  Aufhellung  der  Substanz  in  der  Vorlage  genügt.  Ein  Entweichen  des
Guses  durch  die  Spitze  wird  durch  den  kapillaren  Druck  verhindert.
Es  empfiehlt  sich,  nach  dem  Gebrauch  des  Apparates  das  Röhrchen  in  Wasser  zu
stellen  und  als  Antichlor  einige  Kristalle  von  Natriumhyposulfit  ins  Kölbchen  zu  werfen.
4.  Statt  des  freien  Chlors  kann  man  auch  Javellesche  Lauge,  ferner
Wasserstoffsuperoxyd  und  Ammoniak  benutzen:  in  anderen  Fällen  —  besonders
zum  Nachweis  von  Haaren  in  Getreidemehlen  —  empfiehlt  sich  Chloralhydrat,
Wodurch  die  Stärke,  nicht  aber  die  Haare  aufquellen.
Grobe  Verunreinigungen  und  Verfälschungen  können  in  dem  Siebrückstand
zuweilen  schon  makroskopisch,  oft  mit  Hilfe  der  Lupe  erkannt  werden,  indem
® an  den  Rückstand  auf  einen  Bogen  weißen  oder  schwarzen  Papiers  ausbreitet.
Han  liest  die  gleichartigen  Schalenteilchen  mit  der  Pinzette  aus  und  behandelt
diese  für  sich  getrennt  wie  oben,  wodurch  der  Nachweis  ihrer  Abstammung  erdichten ­
  wird.
Bei  Beurteilung  der  Reinheit  der  Futtermittel  ist  zu  berücksichtigen,  daß
fast  stets  gewisse  natürliche  Verunreinigungen,  z.  B.  durch  Unkrautsamen,
^dt,  die  sich  häufig  nicht  vermeiden  lassen,  die  auch  nicht  als  eine  absichtliche
crfälschung  oder  Beimengung  zu  betrachten  und  zu  beanstanden  sind,  wenn  sie
Sl ch  in  mäßigen  Grenzen  bewegen  und  nicht  giftiger  Natur  sind.
Dazu  kommt,  daß  die  Saatwaren,  die  der  Getreide-  und  Hülsenfruchtarten,
* ler  die  Ölsamen  nicht  selten  durcheinander  verladen  oder  nebeneinander
.  bewahrt  werden;  daß  besonders  bei  den  überseeischen  Ölsamen-Einfuhren  z.  B.
eme  Schiffsladung,  wenn  sie  mit  dem  einen  Ölsamen  nicht  voll  geworden  ist,  durch
611  anderen  ergänzt  und  letzterer  womöglich  gleichzeitig  mit  dem  ersteren  veraltet ­
  wird.
p  ^  Besonders  aber  ist  zu  beachten,  daß  bei  der  Verarbeitung,  beim  Mahlen  oder
R e -  ? Sen  usw -  der  Getreidearten  und  Ölsaaten  in  den  Elevatoren,  Transportschnecken,
und  Zerkleinerungsmaschinen  mitunter  Teile  der  Saat  Zurückbleiben,
jjjj..  s l c h  heim  Übergang  von  der  einen  zur  anderen  Sorte  der  nachfolgenden
>ll en  und  letzteres  Fabrikationserzeugnis  unfreiwillig  verunreinigen  können,
teile  ^ an  daher,  wenn  in  einer  Handelsabfallware  vereinzelte  Bestands
 i c .  ^ nes  fremden  Samens  Vorkommen,  nicht  immer  ohne  weiteres  auf  eine  abd
 e  .  . 1Ce  Verfälschung  schließen.  Letztere  ist  erst  dann  anzunehmen,  wenn
vor', 11  tige  f rem< lartige  Bestandteile  in  größerer  und  gewinnbringender  Menge
fanden  sind,
S ]j  .  ^ enn  ferner  über  die  Natur  der  Beimengung  nach  den  vorhandenen  mikrogehalt
  611  i^hhüdungen  Zweifel  bestehen,  so  soll  man  stets  entweder  vorrätig
m u t( .' Ue  Mikroskopische  Original-Präparate  oder  besser  frisch  aus  dem  verherai
  ■  •  ?  ^ es f an dteil  dargestellte  mikroskopische  Präparate  zum  Vergleich
s ämtli  n  en . un d  darnach  urteilen.  Aus  dem  Grunde  empfiehlt  es  sich,  sowohl  von
Bnkra  t° U  ln  hietracht  kommenden  Saatwaren  als  auch  von  den  verschiedenen
v °rrät'  S<Unen  un( l  den  zur  Verfälschung  dienenden  Gegenständen  Original-Muster
f  j^ u  halten,  welche  man  in  Zweifelsfällen  zum  Vergleich  heranziehen  kann,
ziehen  11  ei Geiu  ist  auch  stets  die  chemische  Untersuchung  mit  in  Betracht  zu
Zusam’i  WenU  ( hirch  die  mikroskopisch  erwiesene  Beimengung  die  mittlere  chemische
cnsetzung  der  in  Frage  stehenden  Ware  verändert  werden  kann.  Wenn ­
            
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