Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Die Untersuchung der Sämereien. 
Die Gewichtsmenge der einzelnen verschiedenartigen Fremdkörper einer Probe 
— auch taube, sowie durch Drusch, Ritzmaschine oder sonstwie verletzte Körner — 
sollten, sofern sie in beachtenswerter Menge auftreten, für sich bestimmt 
und im Untersuchungsbericht angegeben werden. Namentlich ist dies angezeigt für 
fremde Samen, welche gleichwertig oder gar wertvoller sind als die zu liefernde 
Art oder Varietät. 
6. Absolutes Gewicht. Das absolute Gewicht der Samen einer Probe wird 
entweder durch sorgfältige Abzählung und Wägung von 2 x 1000 Körnern von 
durchschnittlicher Beschaffenheit (nach Größe, Farbe, Ausbildung) ermittelt 
oder noch besser durch Auszählung einer größeren gereinigten Mittelprobe. 
7. Volunigewicht. Die Bestimmung des Volumgewichtes geschieht durch 
mindestens dreimalige Wägung einer und derselben Mittelprobe mittels des neueren 
1 Liter-Apparates der Kaiserlichen Normal-Eichungs-Kommission. Eine vorgängige 
Reinigung der Probe ist nur dann auszuführen, wenn es sich um die Wertbestimmung 
einer Sorte als solcher handelt. 
8. Mehligkeit. Die Prüfung von Weizen und Gerste auf Mehligkeit bezw. 
Körnigkeit (Glasigkeit) geschieht mittels des Farinotoras von Printz in Karlsruhe. 
2 x 100 Körner sind zu durchschneiden und in 5 Mehligkeitsstufen zu sortieren, 
woraus der prozentige Mehligkeitsgehalt der Probe berechnet wird. 
9. Keimkraft, a) Zahl der anzukeimenden Samen. Zur Ermittelung 
der Keimkraft sind anzusetzen: im allgemeinen 4 X100 Körner, von Buchein, 
Eicheln u. a. großen Samen 4 x 50 Körner. (Betreffs feinerer Grassamen und Beta 
siehe jedoch weiter unten.) 
Die Abzählung der für den Keimversuch bestimmten Samen soll aus einer 
gereinigten Mittelprobe mit größter Sorgfalt in der Weise geschehen, daß unter 
den je 100 bezw. 50 Körnern die Zahl der großen, mittleren und kleinen, der 
hellen und dunklen Körner (bei Nadelhölzern usw.), sowie solcher verschiedenen 
Reifegrades in annähernd demselben Verhältnis in der Keimprobe vertreten sind, 
wie in der eingegangenen Gesamtprobe. 
Überschreitet die Abweichung der Einzelversuche untereinander bei hoch 
keimenden Proben 10 °/ 0 , bei solchen, deren Keimfähigkeit 50 °/ 0 nahe liegt, 15 °/ 0 , 
so ist die Keimkraftprüfung zu wiederholen. 
b) Vorquellung. Eine fünfstündige Vorquellung in reinem Wasser wird 
für große Samen (Erbsen, Beta usw.) empfohlen. Dieser Zeitraum ist in die Keira- 
kraftprüfungsdauer einzurechnen. 
c) Keimhett. Die Art des Keimbettes ist von geringerer Bedeutung, als 
daß die angesetzten Körner den wirklichen Durchschnittscharakter der Probe dar 
stellen, vorausgesetzt, daß Wärme, Feuchtigkeit und Luftzutritt gut geregelt werden. 
In erster Linie wird ein starkes, zuvor sterilisiertes Fließpapier empfohlen (z. B. 
von Max Dreverhoff, Dresden, Kat.-No. 251), ferner Sand; auch sterilisierte Ton 
apparate sind zulässig. 
Eine zu große Feuchtigkeit des Keimbettes ist unter allen Umständen zu 
vermeiden. Das Fließpapier und der Sand werden mit 60 °/ 0 der wasserhaltenden 
Kraft des Materials befeuchtet und in diesem mäßigen Feuchtigkeitszustande tunlichst 
erhalten. Erneuerung des Keimbettes während der Prüfung nach Bedarf. Chemische 
Behandlung der Samen ist unstatthaft. 
d) Temperatur des Keimbettes. Die Keimkraftprüfungen sollen (womöglich 
im Thermostaten) bei beständig 20° ausgeführt werden. Bei Agrostis, Aira, Ainus, 
Alopecurus, Anthoxanthum, Baldingera, Beta, Betula, Dactylis, - Bauens, Glyceria,
	        
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