Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Vollmilch. Stallprobe. 
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den Grad derselben festzustellen. Entfernen sich daher die gefundenen Zahlen nur wenig 
von den oben angeführten nach oben wie nach unten, oder soll der Grad der Verfälschung 
annähernd festgestellt werden, so ist unbedingt erforderlich; 
2. Die Stallprobe. 
Die Stallprobe ist nur möglich, wenn sicher festgestellt werden kann, aus welchem 
Stalle bezw. von welchen Kühen eines Stalles die fragliche Milch stammt und sie hat nur dann 
einen Zweck, wenn ganz genau bekannt ist, von welcher Melkzeit 1 2 ) die Milch herrührt. 
Sie besteht darin, daß man zu derselben Melkzeit, zu der die verdächtige Milch gemolken 
sein soll, am besten von derselben Person, welche gewöhnlich melkt, das Melken besorgen 
läßt, eine Durchschnittsprobe von der ganzen ennolkenen Milchmenge nimmt, diese unter 
sucht, die nunmehr erhaltenen Ergebnisse mit den früheren vergleicht und sorgfältig erwägt, 
ob die Vergleichung den bestehenden Verdacht bestätigt oder nicht. 
Bei der Stallprobe, die durch den Sachverständigen selbst oder eine hinreichend 
unterrichtete Person (Polizeibeamten) erfolgen muß, ist auf folgende Punkte besonders und 
zwar stets Rücksicht zu nehmen; 
1. Die Stallprobe ist bei derjenigen Melkzeit bezw. denjenigen Melkzeiten vorzu 
nehmen, welcher bezw. welchen die fragliche Probe entstammte. 
2. Die Stallprobe ist am besten schon 24 Stunden später, auf keinen Fall 
später als 3 Tage nach der Melkzeit der fraglichen Milch vorzunehmen. 
3. Die Probe muß sich auf alle Kühe, aber auch nur auf diejenigen erstrecken, 
welchen die fragliche Milch entstammte. 
4. Es ist dafür zu sorgen, daß sämtliche Kühe vollständig ausgemolken werden und 
ist dies von demjenigen, welcher die Stallprobe vornimmt, zu kontrollieren. 
5. Von der gut durchmischten, abgekühlten Milch sämtlicher in Frage kommenden 
Kühe ist eine Durchschnittsprobe von ’/a—1 1 in einer reinen, trocknen, vollständig ge 
füllten Flasche versiegelt, möglichst schnell der Kontrollstelle einzusenden, wobei es sich 
empfiehlt, im Sommer dieselbe mit Bis zu kühlen. 
6. Es ist möglichst genau zu erforschen und anzugeben; 
a) die Anzahl der vorhandenen milchenden Kühe, von denen die Milch entstammt, 
b) Ernährungs- und Gesundheitszustand, sowie Zeit der Laktation der Kühe, 
c) ob und welche Veränderungen in der Haltung der Kühe zwischen der Zeit, 
welcher die fragliche Probe entstammte, bezw. kurz vorher und der Zeit der Stallprobe 
stattgefunden haben, insbesondere auch, ob und gegebenenfalls wieviel Tiere in der in Frage 
kommenden Zeit rinderig gewesen sind, 
d) ob in dieser Zeit ein Witterungsumsohlag stattgefunden hat. 
Es empfiehlt sich, für die Stallprobe gedruckte Vorschriften vorrätig zu halten, auf 
denen die unter 1—6 angegebenen Punkte angeführt sind, auf denen die unter 6 be- 
zeichneten Angaben zu machen und die gleichzeitig mit der entnommenen Milchprobe der 
Kontrollstelle einzusenden sind. 
Wird die Stallprobe unter genauer Einhaltung vorstehender Vorschriften genommen 
ünd ist eine wesentliche Veränderung in den unter 6 b—d aufgeführten Punkten nicht ein 
getreten, so werden sich die Ergebnisse der beiden Analysen, falls eine Fälschung nicht 
v orliegt, gewöhnlich für das spezifische Gewicht der Misohmiloh um nicht mehr als 2 Ein 
heiten der dritten Dezimale, für den Gehalt an Fett um nicht mehr als 0,3 % und für 
den an Trockensubstanz um nicht mehr als 1 °/ 0 unterscheiden. Größere Unterschiede sind 
üur ausnahmsweise bei der Milch einzelner Kühe beobachtet worden.®) Sind dagegen hiu- 
1 ) Stammt die Milch von einer einzelnen Kuh, so ist die Stallprobe mehr 
mals an verschiedenen Tagen zu wiederholen, weil nicht nur das einzelne, sondern auch 
das Tagesgemelk einer einzelnen Kuh von einem Tage zum anderen so schwanken kann, 
( aß sich auf Grund einer Stallprobe ein sicheres Gutachten über eine beanstandete Milch 
ul °ht abgeben läßt. 
2 ) Von anderer Seite gegen die Zuverlässigkeit der Stallprobe gemachte Ein 
wendungen sind von Mader (Milch-Ztg. 1894, 23, 167) als auf unrichtigen analytischen 
6 un den beruhend zurückgewiesen.
	        
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