Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Milch  und  Molkerei-Erzeugnisse.

Bundesrates  vom  18.  Juni  1903  4 )  nach  Anlage  E  der  Ausführungshestimmungen
in  folgender  Weise  erfolgen:
„100  g  der  Milchprobe  werden  abgewogen,  mit  Wasser  zu  einer  leicht
flüssigen  Masse  verrührt  und  in  einen  Meßkolhen  von  600  ccm  Raumgehalt  gespült. ­
  Die  Flüssigkeit  wird  darauf  mit  etwa  20  ccm  Bleiessig  versetzt,  mit  Wasser
zu  500  ccm  aufgefüllt,  durchgeschüttelt  und  filtriert.
Vom  Filtrat  werden  75  ccm  in  einen  Kolben  von  100  ccm  Raumgehalt  gebracht ­
  und,  wenn  erforderlich,  mit  etwas  Tonerdebrei  versetzt.  Darauf  wird  mit
Wasser  zur  Marke  aufgefüllt,  filtriert  und  nach  Anlage  C  polarisiert. 2 )
Ferner  werden  75  ccm  desselben  Filtrats  mit  5  ccm  Salzsäure  vom  spezifischen
Gewicht  1,19  versetzt,  nach  Vorschrift  der  Anlage  B  invertiert, 3 )  zu  100  ccm
aufgefüllt  und  filtriert,  worauf  wiederum  die  Polarisation  für  20°  bestimmt  wird.
Hiernach  berechnet  sich  der  Gehalt  Z  der  eingedickten  Milch  an  Rohrzucker  aus
der  Gleichung: 4 )
Z  =  1,25  (1,016  ,  P  —  J),
worin  P  die  vor  der  Inversion,  J  die  nach  der  Inversion  gefundene  Polarisation
bedeutet.“
„Beispiel:  Die  Polarisation  P  sei-)-28,10,  die  Polarisation  J  werde  zu  —  0.30  ermittelt. ­
  Setzt  man  diese  beiden  Zahlenwerte  für  P  und  J  in  die  eben  angegebene  Formel
ein,  so  erhält  man:
Z  =  1,25  (1,016.28,10  +  0.30)  =  36,06.
Demnach  ist  der  Gehalt  der  eingedickten  Milch  an  Rohrzucker  zu  36,1  vom  Hundert
anzunehmen.“
L.  Grünhut  und  S.  H.  R.  Rüber 5 )  haben  sich  eingehend  mit  der  Bestimmung
des  Rohrzuckers  in  der  eingedickten  Milch  beschäftigt  und  halten  die  Ausführungsbestimmungen ­
  zum  Zuokersteuergesetz  (vom  28.  Oktober  1897!)  für  empfehlenswert,  wenn
a)  die  eingedickte  Milch  zur  Beseitigung  des  schädlichen  Einflusses  der  Multirotation
des  Milchzuckers  mit  siedendem  Wasser  übergossen  und  die  Lösung  dann  erkalten  gelassen ­
  wird;
b)  bei  der  Polarisation  vor  und  nach  der  Inversion  genau  die  Temperatur  von  20°
eingehalten  wird;
c)  zur  Berechnung  die  Clerget-Herzfeldsche  Formel  Z  =  ■,..1^!^  ^  =■  an-'
  &  &  131,84  —  0,05  J
gewendet  wird;
4 )  Zentralbl.  f.  das  Deutsche  Reich  1903,  284;  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungsu.
  Genußmittel  1903,  6,  1082.  vergl.  auch  weiter  unten  unter  „Rohrzuckerfabrikation“.
2 )  Nach  der  Anlage  C  der  Ausführungsbestimmungen  vom  18.  Juni  1903  darf  für
die  Bestimmung  der  Polarisation  für  Zwecke  der  Steuerverwaltung  nur  ein  Halbschattensacoharimeter
  benutzt  werden.  Für  dieses  entspricht  bei  Beobachtung  im  200  mm-Rohre
ein  Grad  Drehung  einem  Gehalte  von  0,26  g  Zucker  in  100  ccm  Flüssigkeit  hei  der  Normaltemperatur ­
  von  20°;  das  Normalgewicht  beträgt  also  26  g  in  100  ccm.
3 )  Nach  der  Anlage  B  der  Ausführungsbestimmungen  vom  18.  Juni  1903  wird  die
zu  invertierende  Zuckerlösung  (75  ccm)  in  einem  100  ccm-Kölbchen  mit  5  ccm  Salzsäure
(1,19)  versetzt  und  im  Wasserbade  auf  67—70°  erwärmt.  Auf  dieser  Temperatur  wird  der
Kolbeninbalt  noch  5  Minuten  unter  häufigem  Umsohütteln  gehalten;  da  das  Anwärmen
2 1  2  3  4 / 2 —5  Minuten  dauern  kann,  wird  die  Arbeit  7 1 / 2 —10  Minuten  in  Anspruch  nehmen;  in
jedem  Falle  soll  sie  in  10  Minuten  beendet  sein.
4 )  Tiber  die  Herleitung  dieser  Formel  vergl.  die  Ausführungsbestimmungen  vom
28.  Oktober  1897.  (Zeitschr.  f.  analyt.  Chem.  1899,  38,  Anhang  S.  1.)  In  der  Formel  ist
die  erforderliche  Korrektur  für  das  Volumen  des  Niederschlages  bereits  berücksichtigt.
5 )  Zeitschr.  f.  analyt.  Chem.  1900,  39,  19.
            
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